Altenbetreuung und Sozialfürsorge

1968 bis 1990
(Von Dr. Erich Bunke aus seinem Buch »Wietze im 20. Jahrhundert«)

Die Sozialarbeit in unserer Gemeinde wurde von uns besonders gefördert und lag uns allen am Herzen.
Durch das vor mehreren Jahren erlassene Bundessozialhilfegesetz (BSHG) war eine zufriedenstellende Regelung für alle getroffen worden. In § 1, Abs. 2 heißt es dort grundlegend für die gesamte Arbeit: "Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfe soll ihn so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben, hierbei muss er nach seinen Kräften mitwirken."

Träger der Sozialhilfe ist der Landkreis, der diese Aufgaben auf die Gemeinden delegiert. Dem Sozialausschuss in einer Gemeinde und der Gemeindeverwaltung obliegt es, alle dafür in Frage kommenden Personen zu erfassen und sie dieser Hilfe zuzuführen. Dabei muss auf der einen Seite übertriebenen Forderungen und auf der anderen Seite verschämten Verschweigen Rechnung getragen werden.

Unsere Vorstellungen für Sozialarbeit in der Gemeinde wirkten sich auf folgenden Gebieten aus:
Für die häusliche Krankenpflege waren in den vier Gemeinden des Kirchspiels Wietze früher zwei Gemeindeschwestern zuständig. Die evangelische Kirchengemeinde, die bisher eine Station unterhalten hatte, fand angeblich keine neue Schwester nach dem Weggang der früheren Schwester. Auch wurden die Finanzmittel für eine Gemeindeschwester in Wietze durch die Landeskirche gestrichen.
Deshalb erreichten wir, dass unsere vier Gemeinden im Bereich Wietze sich zusammenschlossen, um die Mittel für eine umfassende häusliche Krankenpflege aufbringen zu können. Dem DRK, das seine Schwesternstation weiter unterhielt, stellten wir diese zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Die Arbeiten an bettlägerigen Kranken sahen wir als sehr notwendig an, um einmal die betroffenen Familien zu entlasten, um die Pflege fachmännisch auszuführen und um die anderenfalls in vielen Fällen notwendige Krankenhausbehandlung zu erübrigen. Das DRK hat hier dann in all den folgenden Jahren beispielhaft gewirkt.

Zusätzlich entstand mit den Nachbargemeinden ein Familienhilfeabkommen. Hauptamtliche und freiwillige Dorfhelferinnen wurden durch diese Einrichtung den Familien vermittelt, die durch den Krankenhausaufenthalt einer Mutter oder Ausfall durch Kuraufenthalt in Not geraten waren. Die Einsatzleitung lag auch hier bei uns in den Händen des DRK Ortsvereins Wietze.

Zur besonderen Betreuung der Kriegshinterbliebenen schlossen wir eine Übereinkunft mit dem Reichsbund. Wöchentlich wurde durch einen Fachmann eine kostenlose Beratung insbesondere in Renten- und Fürsorgefragen für diesen Personenkreis im Rathaus durchgeführt. Die Gemeinde unterstützte den Reichsbund dafür finanziell und ideell. Herr Ernst Kier sen. hat sich hier besonders verdient gemacht.

Für den Bau von Altenwohnungen hatten wir in der Nähe der August-Höfener-Straße bereits die notwendigen Vorarbeiten in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugenossenschaft Südheide getroffen. Wenn sich eine ausreichende Zahl von Bewerbern melden würde, so wollten wir den Bau von acht Wohnungen ermöglichen. Als Bewerber kamen nur Rentner in Frage. Vorgesehen waren der Bau von Wohnungen für eine Person und für Ehepaare. Bei geringem Einkommen bestand die Möglichkeit der Gewährung von Mietbeihilfen. Die Wohnungen für eine Person waren ca. 30 qm groß, während die Wohnungen für Ehepaare 50 qm groß waren. Eine Einzelperson zahlte 90 DM Miete monatlich, für Ehepaare waren 150 DM festgelegt. In der Miete waren nicht die Nebenabgaben zum Beispiel für Wasser, Kanalgebühren und Müllabfuhr, Strom- und Heizungskosten mit enthalten.

Diese Wohnungsbeschaffungsaktion war damals bei der allgemeinen Wohnungsknappheit dringend notwendig, weil in vielen Fällen alte oder behinderte Menschen oft nur in notdürftig ausgestatteten Räumen untergebrüht waren und z. T. nur über Treppen zu erreichen waren.

All diese sozialen Dienste begannen in unserer Gemeinde Anfang 1972.
Ab 01.07.1974 wurde dafür die Bezeichnung "Sozialstation Wietze" eingeführt. Über diese Einrichtungen berichtete dann in den folgenden Monaten Bürgermeister Dr. Bunke auf Einladung im Sozialministerium in Hannover. Danach wurde eine allgemeine Empfehlung an alle Gemeinden in Niedersachsen erteilt. Auch bei der anschließenden Beratung des Gesetzes: "Krankenkassenleistungsverbesserungsgesetz" wirkte Bunke mit, um die Pflegeleistungen finanziell abzusichern.

In den folgenden allgemeinen Empfehlungen des Niedersächsischen Sozial-Ministeriums wurde eine umfassende Bündelung ambulanter gesundheits- und sozialpflegerischer Dienste zu einer Station im kommunalen Bereich vorgesehen. Sie war dabei in die Kommunalarbeit einzubetten, sollte sich aber auch weitgehend aller in der Gemeinde befindlicher Sozialträger wie Kirchen. DRK. Wohlfahrtseinrichtungen u. a. bedienen und diese in ihrer Arbeit fördern, damit dieser Dienst einen ideellen Hintergrund behält.

Nicht unerwähnt bleiben soll. dass Herr Heinz Warnecke (Erbe des "Wietzer Hofes") in seinem Testament verfügt hatte, dass er, wenn er als Soldat im Kriege fällt, sein Vermögen und die ihm zustehenden Erdölmutungsgelder durch den Krieg in Not geratenen Wietzer Bürgern durch die Gemeinde zur Verfügung stellt. Herr Warnecke ist im 2. Weltkrieg gefallen. Die Gemeinde hat diese nicht unbeträchtlichen Mittel, die zwar durch die Währungsreform gemindert waren, für den Altenwohnungsbau in der "August-Höfener-Straße" eingesetzt und die Belegung der Wohnungen entsprechend dem Wunsche des Herrn Warnecke durchgeführt.

Für schwer vermittelbare Wohnungssuchende errichtete die Gemeinde an der Haldenstraße mehrere "Schlichthäuser".