
Von Hirten und von einem Hirtenhaus
Nur der Anerbe konnte dereinst den Hof übernehmen. Was blieb den anderen übrig, als Hirten, Imker oder Schäfer zu werden, wohl auch ein Handwerk zu erlernen und als Schuster oder Schneider in Tagelohnarbeit bei den Bauern ihr täglich Brot zu verdienen.
Hirten waren immer gefragt. Nach dem Tabellarium von 1770 gab es in Jeversen und Wietze je 5, in Hornbostel, Steinförde und Wieckenberg gar 6 Hirten. Jedes Dorf hatte seinen Ossenheier, seinen Kauh- und Kälberheier, natürlich auch seinen Sween, seinen Schweinehirten. Schon die Kinder hatten Pflichten als Lämmer- und Goseheier zu ubernehmen. Als das Vieh noch frei in Wald und Heide graste, war schon eine Aufsicht nötig, denn das Hutungsrecht galt nicht überall, und die Hirten hatten darauf zu achten, dass sich die Herde nicht auf fremdem Grund und Boden statt fraß. Dann konnte es geschehen, dass (nach einem Verzeichnis der Landgerichtsbrüche v. 1.5.1775) die Oldauer und Südwinser sich über die Steinförder beschwerten, weil deren Schweine ihre Bruchwiesen umgewühlt hatten.
Schwerwiegender war es, als der Steinförder Kuhhirte „mit des Dorfes gesamten Kühen 5 Tage nach Maitag in den Wietzenbruchwiesen hütend gefunden: Uff Meytag wären sie schuldig, davon zu bleiben.” Der Hirte musste einen Taler zahlen, eine für ihn gewiss empfindliche Strafe.
Die ganze Härte des Gesetzes bekamen jene Hirten zu spüren, die ihr Weidevieh in die jungen Forstkulturen der Landesherrschaft trieben. Selbst wenn das nur aus Unachtsamkeit geschah, so sollten sie „jedesmal mit 6wöchiger Karrenstrafe (im Kalkbruch zu Lüneburg) belegt werden.”
Als der Hornbosteler Ochsenhirte Hans Jürgen Meyer (1750) mit angeblich 40 Stück Hornvieh im Zuschlag am Rutenbruch gehütet hatte, sperrte man ihn ein. Nur der Tatsache, dass die Abgrenzung des Zuschlages noch nicht eindeutig festgelegt worden war, dankte es der Hirt, dass er noch einmal mit einem blauen Auge davon kam und dass ihm „sein dieser Sache halber bereits ausgestandenes Gefängnis zur Strafe angerechnet wurde” und von weiterer Bestrafung „wegen seiner Armut und Leibesschwachheit” abzusehen war.
Der Viehaustrieb begann zeitig im Frühjahr und endete je nach Witterung um Martini. Hermann Thies, ehemaliger Gemeindevorsteher von Wietze, weiß anschaulich über das Hütewesen zu berichten:
Vor Tau und Tag zog der Kuhhirte mit seiner Herde auf der Wietzer Trift, dem Elzer Weg, ins Bruch. Ihr Lager hatten sie auf den Rietwiesen, auch Wietzer Kuhläger genannt. Dorthin mussten die Mädchen des Mittags zum Melken. Das war gewiss ein mühsamer Weg, besonders an heißen Sommertagen. Da sie wohl 1 1/2 Stunden gehen mussten, konnten sie die Eimer nicht immer mit den Händen tragen. Sie benutzten daher Tragehölzer (Jäckel), die den Schultern angepasst waren. An den Enden der etwa 1 m langen Hölzer hingen Ketten herab, an deren Haken die Gefäße gehängt wurden. Um das Überschwappen der Milch zu verhindern, wurde auf die vollen Eimer ein Holzkreuz gelegt. Reichten 2 Eimer nicht, so nahmen die Mädchen wohl einen dritten, den sie auf dem Kopf trugen. Die Melkerinnen wanden aus Binsen oder Schilf einen dicken Kranz, den sie auf den Kopf setzten. Da bekam der Eimer mehr Halt und drückte auch nicht so sehr.
Abends kam der Hirt spät nach Hause, oft erst nach Einbruch der Dunkelheit. Gemolken werden musste dann natürlich auch noch. Das alles war sehr mühsam, und mit dem 8-Stunden-Tag wäre man schon gar nicht zurechtgekommen.
Die Hirten führten ein mehr als bescheidenes Dasein. Sie wohnten zusammen im „Heierhus”, im Hirtenhaus. Man gab ihnen ein Stück Gartenland und räumte ihnen Anteile an der Weide und am Ackerland ein. Der Hirtenlohn wurde nach der Zahl der zu betreuenden Tiere berechnet, durchweg je Kopf 5 Mariengroschen (1 mgr = 20 Pf.).
In Wietze gab es 2 Hirtenhäuser; eines lag in Kl. Wietze, das andere unter den Eichen inmitten des Dorfes. Als dieses so baufällig geworden war, dass der Einsturz drohte, beschlossen die Wietzer, es abzubrechen und ein neues zu bauen. Es sollte an anderer Stelle wieder errichtet werden. Der Platz aber,an dem das alte gestanden, fiel an die Gemeinheit zurück. Zur Ausweisung des neuen Bauplatzes hatten sich am 14.6.1825 unter dem Vorsitz des Amtsvogts von Clausenheim eingefunden die Geschworenen Thies uni Meinheit, ferner Hans Fr. Lüßmann, Hans Hr. Meinheit, Hans Fr. Meinheit und Joh. Hr. Schmidt für sich uni im Auftrage der übrigen 3 Einwohner Fr. Wallmann, Joh. H. Warnecke und Joh. Hr. Kähne.
Das alte Hirtenhaus war etwa 50 Fuß lang und 34 Fuß breit. Es hatte „ganz nahe zwischen anderen Gebäuden” gelegen Das neue sollte etwas größer werden und seinen Platz vor dem Dorf in möglichster Entfernung von de' anderen Gebäuden erhalten. So wählte man jenes Grundstück, auf dem heute die Wietzer Schule steht.
Es muss zu der Zeit ein idyllisches Fleckchen Erde gewesen sein, das in den Sommermonaten von stattliches Eichen beschattet wurde. Etwas abseits der großen Heerstraße - die Hornbosteler Straße gab es noch nicht - wurde der ausgewiesene Bauplatz mit Pfählen bezeichnet. Hans Fr. Meinheit, dem die Eichen gehörten „wurde verstattet, solche wegzunehmen und dort wieder anzupflanzen, wo das alte Hirtenhaus gestanden. Man verglich sich dann aber doch dahin, dass die Dorfschaft dem bisherigen Besitzer die zu fällenden Bäum angemessen vergütete und nach dem Abbruch des alten Hirtenhauses den frei gewordenen Platz gemeinsam wieder mit Eichen bepflanzte.
Als mit der Gemeinheitsteilung und Verkoppelung die alten Weiderechte auf Feldern und Wiesen aufgehoben wurden, verschwanden Hirten und Herden, die bis dahin unsere Fluren und Wälder belebt hatten, aus dem Landschaftbild. Die Hirtenwohnungen wurden vermietet, der Mietzins kam der Gemeindekasse zu gute. Am 29.1.1896 brannte das Hirtenhaus nieder. Im Jahre 1909 wurde an der gleichen Stelle die Wietze Schule erbaut.
| Paul Borstelmann - Auszug aus seinem Buch »Die Geschichte der Gemeinde Wietze«) |








