Erinnern Sie sich noch an den Schlagbaumkrieg mit Fuhrberg?

Aus dem Gerichtssaal: Bode-Prozess/Teil 1

Verhandlung um Wietzer Briefwahl
Bode hält sich für unschuldig
(von Simon Ziegler, CZ, 26.7.2008)




Nachdem die Wietzer Seniorenheim-Betreiberin Christine Bode eine Geldstrafe über 18 000 Euro nicht akzeptiert hat, kommt es am Dienstag im Celler Amtsgericht zur mündlichen Verhandlung. Während ihr die Staatsanwaltschaft Wahlfälschung vorwirft, hält sich Bode für unschuldig. Ihr Ehemann Heinz-Günter spricht von Mafiamethoden.

HORNBOSTEL. Es ist in Celle einer der spektakulärsten Prozesse der vergangenen .Jahre: Dass eine Anklage wegen Wahlfälschung nur sehr selten vorkommt, zeigt auch das überregionale Interesse an der Wietzer Wahlaffäre, die an diesem Dienstag vor dem Celler Amtsgericht verhandelt wird (9 Uhr).
Selbst das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel” hat sein Interesse angemeldet, teilte der Sprecher des Amtsgerichts, Günter Busche, mit.
Der Altenheim-Betreiberin Christine Bode aus dem Wietzer Ortsteil Iornbostel wirft die Staatsanwaltschaft vor, bei der Kommunalwahl 2006 Briefwahlstimmen von Heimbewohnern zugunsten ihres Ehemanns Heinz-Günter Bode (CDU) und ihres Sohnes Andreas Bode (WG Hornbostel) manipuliert und das Wahlgeheimnis verletzt zu haben. Aufgrund von Zeugenaussagen soll Bode in mindestens fünf Fällen das Wahlverhalten direkt beeinflusst haben. Es könnten aber bis zu 186 Stimmen manipuliert worden sein.

Christine Bode hält sich nachwie vor für unschuldig, wie ihr Ehemann gestern nochmals gegenüber der CZ bekräftigte. Er habe das Gefühl, dass mit „mafiösen Methoden gegen uns gearbeitet” werde, sagte er. Der Staatsanwaltschaft hält er „einseitige Ermittlungen” vor. Bodes Anwalt Manfred Colshorn geht indes von einem Freispruch seiner Mandantin aus. „Es hat keine Wahlfälschung im Sinne des Gesetzes gegeben. Bode hat niemandem dieHand geführt”, so der Jurist.
Dass es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, liegt an einem Einspruch, den Bode gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Danach war sie zu einer Geldstrafe von 18 000 Euro verurteilt worden. Das Gesetz sieht bei den Anklagepunkten einen Strafrahmen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Amtsgerichtsprecher Busehe hält ein Urteil noch am Dienstag für wahrscheinlich.

Spiegel-Online

Das letzte Kreuz
(Von Michael Fröhlingsdorf)

Aufregung in der Provinz: Eine Altenheimchefin aus dem niedersächsischen Örtchen Wietze soll Senioren bei der Stimmabgabe beeinflusst haben. Ihr Mann und ihr Sohn haben nun politische Mandate - und sie steht vor Gericht.

Celle - Von wegen Politikverdrossenheit: Bundespräsident Horst Köhler wäre sicher stolz auf sie, die Bewohner der beiden Pflege- und Altenheime im niedersächsischen Wietze. Je nach Wahl kommen 80 bis 90 Prozent der Pensionäre ihrer staatsbürgerlichen Pflicht nach, die meisten fordern die Stimmzettel per Post an. Man ist ja nicht mehr so gut zu Fuß.

Was in den Seniorenresidenzen jedoch mit den Briefwahlbögen zur Kommunalwahl im Herbst 2006 geschah, für welchen Kandidaten die Alten damals ihr Kreuzchen machten und vor allem unter welchen Umständen, beschäftigt am heutigen Dienstag das Amtsgericht Celle.

In Saal 144 muss sich die 64-jährige Heimleiterin Christine Bode wegen des Verdachts des Wahlbetrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft ihr vor, das Wahlgeheimnis verletzt, die Stimmzettel selbst ausgefüllt und Senioren bei der Stimmabgabe beeinflusst zu haben.

Der Eifer der resoluten Heimchefin, glauben die Ermittler, habe auf einem simplen Motiv beruht: Sie wollte ihrem Mann und ihrem Sohn im Kampf um ein ehrenamtliches Mandat helfen. Die beiden, selbst in den Heimen beschäftigt, bemühten sich um einen Sitz im Ortsrat des 1500-Seelen-Dorfs Hornbostel, einem Ortsteil von Wietze. Ehemann Heinz-Günter kandidierte zudem auf der CDU-Liste für den Gemeinderat Wietze.

"Ich habe nichts Verbotenes getan"

Die Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Sie habe den hilfsbedürftigen Wählern nur die komplizierten Zettel der Briefwahlunterlagen vorgelesen und erklärt, wie viele Kreuze gemacht werden müssten: "Ich habe nichts Verbotenes getan."

Die Abstimmungsaffäre in der Lüneburger Heide ist ein ebenso skurriler wie juristisch ungewöhnlicher Fall: So hoch die formalen Bedingungen für Wahlen in Deutschland auch sind, so selten sind Strafprozesse wegen eines Verstoßes gegen diese Regeln. Denn selbst wenn Abstimmungsergebnisse angefochten werden - der Nachweis, wer für Manipulationen verantwortlich ist, lässt sich meist nicht führen.

Auch die niedersächsischen Ermittler taten sich schwer, das Geschehen in Wietze aufzuklären, fast zwei Jahre zieht sich das Verfahren schon hin. Sie fanden zwar schnell heraus, dass 65 Heimbewohner Briefwahlunterlagen beantragt hatten. Doch wer wie gewählt hatte, blieb im Dunkeln. "Auch die Polizei muss ja das Wahlgeheimnis achten", räumt Amtsgerichtsdirektor Günter Busche ein. Zudem war manchem Wähler nicht nur sein Abstimmungsverhalten entfallen, sondern jegliche Erinnerung. "Viele Bewohner sind dement", sagt der Jurist.

In einzelnen Fällen war eine Befragung überhaupt nicht mehr möglich. Eine schwerkranke Seniorin etwa habe es gerade noch geschafft, Briefwahlunterlagen zu beantragen, ehe sie starb, vermerkt die Polizei in einem Bericht. Tot ist inzwischen auch eine wichtige Zeugin: Im November hatte sie noch ausgesagt, sie habe die Grünen wählen wollen. Doch, so die Anklage, womöglich hat Christine Bode das letzte Kreuz an anderer Stelle gemacht.

"Spitze des Eisberges"

Der Lüneburger Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke hält die Ermittlungsergebnisse - die Polizei hat fünf Fälle von Wahlmanipulation zusammengetragen - jedenfalls nur für die "Spitze des Eisberges". Dafür könnte womöglich das Resultat sprechen, mit dem Kandidat Heinz-Günter Bode in den Gemeinderat einzog. Während es an der Urne ausgesprochen schlecht für ihn lief, fuhr er bei den Briefwählern ein sensationelles Ergebnis ein. Fast drei Viertel seiner 287 Stimmen kamen per Post. Da jeder Wähler drei Stimmen hatte, könnte mithin der größte Anteil aus den Heimen stammen.

Und in der Tat halten sich in dem idyllischen Dorf seit langem Gerüchte, bei Wahlen gehe es nicht mit rechten Dingen zu. "Immer wenn dort zusätzliche Heimplätze eingerichtet werden, erhält Heinz-Günter Bode mehr Stimmen", schimpft etwa Helmut Kersting, Chef der oppositionellen SPD. Nachdem sie die Wahlzettel ausgefüllt hatten, so erinnern sich Zeugen, durften sie sich eine Belohnung aussuchen: Diätschokolade oder drei Zigaretten.

Ins Rollen brachte die Ermittlung denn auch eine Anzeige eines ehemaligen Sozialdemokraten, des Celler Polizeichefs, der in dem Dorf wohnt. Seither spaltet die Affäre die Gemeinde: Auf Flugblättern ist von "Rufmord" und "Schmutzkampagne" zu lesen, Christine Bode hat SPD-Mann Kersting und der SPD-Bürgermeisterin von Hornbostel Hausverbot erteilt. Blumen für Jubilare dürfen seither dort nur noch deren Stellvertreter verteilen.

In Sorge um den Ruf der Gemeinde hatte der Wietzer Bürgermeister Wolfgang Klußmann (CDU) schon vor der Kommunalwahl das Geraune entschärfen wollen - und den Heimbetreibern angeboten, offizielle Wahlhelfer in die beiden Residenzen zu entsenden. Ohne Erfolg. "Die bringen doch nur Unruhe", entgegnete Heinz-Günter Bode, "und haben kein Fingerspitzengefühl für den Umgang mit Alten und Pflegebedürftigen." Stattdessen engagierte er eigene "unabhängige Wahlbeobachter", zwei Leute aus seinem Bekanntenkreis. "Alles ist korrekt gelaufen", betont Bode.

Wahlfälschung in Wietze: Hohe Strafe für Christine Bode (Von Simon Ziegler, CZ, 30.7.2008)



Christine Bode mit ihrem Anwalt Manfred Colshorn vor Prozessbeginn.

Acht Monate auf Bewährung für Christine Bode: Die Seniorenheim-Betreiberin aus dem Wietzer Ortsteil Hornbostel hat nach Auffassung des Celler Amtsgerichts die Wietzer Kommunalwahl 2006 gefälscht und das Wahlgeheimnis verletzt.

CELLE. Begleitet von großem Medieninteresse ist gestern der Mammutprozess gegen die Wietzer Seniorenheim-Betreiberin Christine Bode mit einem überraschend hohen Urteil zu Ende gegangen. Acht Monate Bewährungsstrafe gegen Bode – damit hatten im Vorfeld die wenigsten Prozessbeobachter gerechnet. Außerdem muss Bode 8000 Euro zahlen. Sie hatte vor Gericht die Vorwürfe bestritten. Wegen Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses hatte sie bereits einen Strafbefehl in Höhe von 18.000 Euro erhalten. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt.

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Evelyn Flüshöh, dass sie keine Zweifel habe, dass es bei der Briefwahl in den zwei Heimen von Bode zu Manipulationen zugunsten von Ehemann Heinz-Günter (CDU) und ihres Sohnes Andreas Bode (WG Hornbostel) gekommen ist. Das Wahlrecht sei eine der tragenden Säulen der Demokratie, deshalb könne nicht hingenommen werden, dass eine Wahl beeinflusst wird, so die Richterin. Erschwerend komme hinzu, dass vier ehemalige oder noch in den Heimen lebende Bewohner teils unter großen gesundheitlichen Schwierigkeiten vor Gericht aussagen mussten. Die fünfte Bewohnerin ist in der Zwischenzeit verstorben. Strafmildernd habe sich allein der Umstand ausgewirkt, dass Bode nicht vorbestraft ist.

Die 64-Jährige war in fünf Fällen angeklagt, die Wahl gefälscht und das Wahlgeheimnis verletzt zu haben. Konkret sah das Bild, das die Senioren übereinstimmend zeichneten, so aus: Die Bewohner wurden in das Büro der Heimleiterin geführt, wo auf einem Tisch ohne Sichtschutz die Briefwahlunterlagen offen ausgebreitet waren. Bode hatte anschließend die Kreuze für die Bewohner entweder selbst gemacht, obwohl diese in der Lage gewesen wären, die Wahl durchzuführen. In anderen Fällen haben die Senioren den Stimmzettel ausgefüllt, begleitet von Fragen der Heimleiterin, wen „wir denn heute wählen, Heinz-Günter oder Andreas Bode?“ Im Anschluss daran gab es Diätschokolade oder drei Zigaretten als Belohnung.

Hoher Anteil aus Briefwahl: Indes wurde gestern deutlich, dass wohl nur die Spitze des Eisbergs verhandelt wurde. Die Ermittlungsbehörden standen vor dem Problem, überhaupt Zeugen zu finden, die gesundheitlich in der Lage sind, vor Gericht auszusagen. Bei der Kommunalwahl 2006 waren sowohl Heinz-Günter Bode (Gemeinderat Wietze) als auch Andreas Bode (Ortsrat Hornbostel) mit exorbitant hohen Anteilen aus der Briefwahl in die Räte gewählt worden. So hatte Heinz-Günter Bode bei der Wietzer Gemeinderatswahl 76 Stimmen an der Urne und 211 Stimmen und damit mehr als 75 Prozent per Post erhalten. Auch die Tatsache, dass in den betroffenen Wahlbezirken von insgesamt 129 Briefwählern 69 Stimmzettel (inklusive der Familie Bode) nur für die beiden Bodes gestimmt hatten, wertete die Richterin als Indiz gegen die Angeklagte.

Berufung angekündigt

Christine Bode will den Schuldspruch nicht akzeptieren und kündigte nach der Urteilsverkündung an, in Berufung zu gehen. „Ich habe nichts gemacht und bin mir keiner Schuld bewusst“, sagte sie.

Berufungsprozess