Wissen Sie, dass die Storchenwiederansiedlung in Jeversen gelungen ist?

Aus dem Gerichtssaal: Bode-Prozess/Teil 2

Berufungsverhandlung am Landgericht in Lüneburg gegen Seniorenheimbetreiberin Christine Bode
„Hat mich nicht interessiert, wo Kreuze gemacht wurden“
(Von Angelika Jansen, 27.01.2010)

„Ich wollte doch nur helfen“, erklärte Christine Bode, Seniorenheimbetreiberin aus Wietze am ersten Prozesstag in der Berufungsverhandlung am Landgericht in Lüneburg. Die 64-Jährige hat gegen das Urteil des Amtsgerichts, das sie wegen Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses zu acht Monaten Freiheitsstrafe und 8000 Euro Geldbuße  Berufung eingelegt. Gut acht Stunden ließ sich der Vorsitzende der Berufungskammer Matthias Steuernagel die Vorgehensweise bei einer Briefwahl bis ins kleinste Detaille erläutern.

LÜNEBURG. Der blaue Zettel für die Ortsratswahl, der rosafarbene für die Kreiswahl, der gelbe für den Gemeinderat und der weiße für den Landrat, fasste Steuernagel zusammen, nachdem der Wietzer Wolfgang Röhl – damals als Helfer des Wahlleiters tätig – ihm die Feinheiten erläutert hat. Er selbst hatte die Altenheime vor Ort darüber informiert, dass sie für die Durchführung der Wahlen einen neutralen Wahlausschuss berufen konnten. „Das hatten wir schon bei vorangegangenen Wahlen angeboten“, erklärt Röhl, „weil es schon 1996 und 2001 Gerede gegeben hatte.“ Auch der ehemalige Gemeindedirektor und spätere Bürgermeister Hermann Holzbach beschrieb, was man alles unternommen hätte, um dem freien Wahlrecht gerecht zu werden.

Christine Bode entschied sich nach ihren Angaben, den sehschwachen Senioren die Wahlzettel vorzulesen, damit sie sich entscheiden können. „Meine Frau hatte dabei keinen Stift in der Hand“, beteuert fast vier Jahre nach dem Vorfall ihr Mann, Heinz-Günter Bode, den Richtern. „Ich konnte nicht einmal sehen, wo die Senioren ihre Kreuze gemacht haben“, bekräftigt die Angeklagte.

Wie zu einer Bastelstunde hatte die Heimleiterin sich mit den Senioren an zwei aneinandergestellte quadratische Tische gesetzt. Die Senioren hatten die bunten Zettel vor sich, während die Heimleiterin aus ihren eigenen Unterlagen die Namenslisten vorgelesen habe. „Es hat mich nicht interessiert, wo die Kreuze gemacht wurden“, erklärte sie. Nach ihren ausführlichen Angaben verstellte kein Sichtschutz den Blick auf die Senioren, so wie es in der Wahlkabine üblich ist, um das Wahlgeheimnis sicher zu stellen. „Also mehr ein innerer Sichtschutz“, wagte der Vorsitzende zur Klärung der Situation beizutragen, dessen Prozessplanung an derzeit schon zwölf eingeplanten Prozesstagen mit 35 Zeugen zeigt, dass er entschlossen ist, die Vorkommnisse endgültig aufzuklären.

Weitere fünf Zeugen sind schon für den nächsten Prozesstag am Donnerstag kommender Woche geladen.

Wietzer Altenheim-Chefin will Unschuld beweisen
(Von Simon Ziegler, 28.01.2010)

Nach dem Beginn der Berufungsverhandlung am Landgericht Lüneburg hat sich Heinz-Günter Bode optimistisch geäußert, dass seine Frau Christine freigesprochen wird. „Wir haben gute Chancen nachzuweisen, dass meine Frau unschuldig ist“, sagte Bode gestern der CZ.

Die Altenheim-Chefin aus Hornbostel war im Juli 2008 vom Celler Amtsgericht wegen Wahlfälschung zugunsten ihres Ehemannes Heinz-Günter Bode (CDU) und ihres Sohnes Andreas Bode (WG Hornbostel) und Verletzung des Wahlgeheimnisses in mindestens fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil hatte zur Folge, dass der Wietzer Gemeinderat sowie die Ortsräte in Hornbostel, Jeversen und Wieckenberg neu gewählt wurden. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hatte Christine Bode angekündigt, in Berufung zu gehen. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

In Lüneburg bahnt sich unterdessen in den kommenden Monaten ein Mammutprozess an. Das Gericht hat die Vernehmung von 35 Zeugen angeordnet. Darunter sind neben betroffenen Senioren mehrere Ärzte, Betreuer und Polizeibeamte, die die Vernehmung durchgeführt hatten, wie eine Gerichtssprecherin gestern sagte. Wann das Urteil fällt, sei derzeit völlig offen. Der letzte Tag der Hauptverhandlung ist für den 19. April angesetzt. Insgesamt wurden zwölf Verhandlungstage anberaumt.

„Wir wollen Gerechtigkeit. Aus der Verhandlung kann nur ein Freispruch resultieren“, sagte Heinz-Günter Bode. Seine Frau sei zum Bauernopfer gemacht worden, kritisierte er den Urteilsspruch in Celle.

Sollte das Lüneburger Gericht die Altenheim-Chefin verurteilen, kann Bode Revision einlegen. Dann würde der Fall vom Oberlandesgericht Celle auf Rechtsfehler überprüft werden.

Zeugin belastet Altenheim-Chefin
(Von aja, CZ, 10.2.2010)

In dem Berufungsverfahren am Landgericht Lüneburg gegen die Wietzer Seniorenheim-I.eiterin Christine Bode wegen Wahlmanipulationen bei der Kommunalwahl 2006 hat eine frühere Mitarbeiterin ihre ehemalige Chefin schwer belastet. Eigentlich sollte ich mich nur um die Kreuze kümmern", erklart die Zeugin, die den Senioren beim Ausfüllen der Wahlzettel helfen sollte.
"Nein, eine Erklärung, dass ich als Hilfsperson bei der Kommunalwahl tätig war, habe ich nicht unterschrieben", verneint sie die Frage des Vorsitzenden Richters Matthias Steuernagel, aber sie erinnert. sich an einen Wahlschein, auf dem etwas unterschrieben werden sollte. "Ich sollte ihm die Band führen." Den genauen Wortlaut konkreter Anweisungen könne sie zwar nicht wiederholen, aber "es war in dem Sinne, seht zu, dass die Kreuze bei meinem Mann gemacht werden". Die Verteidigung wertete die Aussage dagegen als Rachefeldzug einer früheren Mitarbeiterin, deren Arbeitsverhältnis unter unschönen Bedingungen endete.

Zur Polizei sei sie gegangen, weil sie genau gewusst habe, wie es in den Jahren 1985 bis 1989 abgelaufen sei. Während das Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger darüber grübeln, welche Wahlen in diesem Zeitraum stattgefunden haben, versucht die Ex-Mitarbeiterin ihr eigenes Verhalten zu rechtfertigen. Jch kannte Frau Bode und wusste, wie sie reagiert, wenn man nicht tut, was sie will", ergänzt sie, "weil ich meine Arbeit nicht verlieren wollte, nahm ich die Wahlzettel von Frau Bode und gab sie ihr ausgefüllt zurück".

Bis zum dritten von insgesamt zwölf geplanten Prozesstagen hat die Kammer sieben von 34 geladenen Zeugen gehört. Am kommenden Prozesstag werden neben weiteren Mitarbeitern zwei ermittelnde Polizisten befragt.

Schlagabtausch im Bode-Prozess
Altenheim-Chefin belastet / Verteidiger will Glaubwürdigkeit erschüttern
(Von aja, CZ, 13.2.2010)

Lüneburg: Die Berufungsverhandlung am Lüneburger Landgericht gegen Altenheim-Chefin Christine Bode, die die Wletzer Kommunalwahl 2006 manipuliert haben soll, wird zunehmend zu einem Schlagabtausch zwischen den Prozessbeteiligten. „Kann der nicht mal richtige Fragen stellen"', herrschte während des vergangenen Prezesstages einer von Bodes Verteidigern einen psychlatrischen Sachverständigen an. Der hatte den Polizeibeamten, der eine der Betroffenen Seniorinnen als erstes vernommen hatte, gefragt, was er unter "durcheinander” versteht.
Der Kommissar hatte dem Gericht von der Vernehmung einer Zeugin berichtet, die zuerst gar nicht aussagen wollte, dann nur in Anwesenheit eines Rechtsanwalts und zu guter Letzt doch erzählt habe, dass sie „aus Angst” ihr Kreuz gemacht hat. Sie habe noch nie In ihrem Loben gewählt und sei im Jahr 2006 das erste Mal dazu genötigt worden. Man habe sie in ein Zimmer geführt, in dem die Wahlzettel auslagen und das Ehepaar Bode ihr eine Tafel Schokolade gegeben habe, nachdem sie das Kreuz an der gewünschten Stelle gemacht hatte. Im Jahr daraut sei sie nach Wolfsburg umgezogen, wo sie spater Besuch vom Ehepaar Bode erhalten habe, die sie ins Altenheim nach Wietze holen wollten, .,Sie glaubte, dass sie entführt werden solle', erzählt der Polizist über das Gespräch mit der alten Dame.
Außerdem habe sie von der Stasi erzählt. "Das schien etwas durcheinander.'

Unterdessen bemühte sich die Verteidigung, die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erschüttern. Sie soll Alkoholikerin sein und zudem schlecht sehen. Dass sie eine trockene Alkoholikerin ist, hatte die Berufungskammer schon in der Woche zuvor erfahren.

Betreuer und Angehörige sagen aus
(Von Simon Ziegler, CZ, 05.03.2010)

Die Eheleute Bode aus Wietze fühlen sich unschuldig verfolgt. „Wir hatten nach einer Lösung gesucht, wie unsere alten Leute an den Kommunalwahlen teilnehmen können“, sagt Heinz-Günter Bode, der Ehemann der Angeklagten Christine Bode, enttäuscht auf dem Flur des Landgerichts Lüneburg über das zermürbende Ermittlungsverfahren.

LÜNEBURG. Während des neunten Prozesstages in der Berufungsverhandlung wegen Manipulation der Wahl 2006 stellte die Verteidigung den Antrag, dass Mitschriften im Gerichtssaal unterbunden werden. Das Gericht entschied aber, dass die Pressevertreter weiter ihre Mitschriften anfertigen dürfen.

Inzwischen sind viele der ehemaligen Bewohner, die zur Sache hätten aussagen können, verstorben – andere sind gesundheitlich nicht in der Lage, vor Gericht zu erscheinen. Einigen Zeugen wird von der Verteidigung die „Willensbildungsfähigkeit“ und die „Gedächtnisleistung“ abgesprochen. Das ist der Grund, warum Angehörige und Betreuer geladen werden. Sie sollen Zeugnis darüber ablegen, was die Bewohner noch leisten können und zum Zeitpunkt der Wahlen und bei den späteren Vernehmungen durch die Polizei leisten konnten.

„Ich bin nicht vom Fach“, sagt eine Zeugin, die als gesetzliche Betreuerin ihrer Mutter eingesetzt war. „Ihr Kurzzeitgedächtnis war miserabel“, sagt sie über ihre Mutter. Die Tochter erkennt die Unterschrift ihrer Mutter auf Briefwahlunterlagen aus dem Jahr 2006, kann sich aber nicht erinnern, dass ihre Mutter erzählt hat, so etwas unterschrieben zu haben. „Meine Eltern hatten immer großen Wert darauf gelegt, wählen zu gehen“, erinnert sich die Frau an die Zeit, als ihre beiden Eltern noch lebten. „Beiden war das Wahlgeheimnis wichtig.“

Für Heinz-Günter Bode steht fest, dass die Polizei die Senioren mit Suggestivfragen zu den belastenden Aussagen gebracht habe, weil weder Angehörigen noch Betreuern vor Beginn des Ermittlungsverfahrens über Ungereimtheiten berichtet worden sei. Fünf weitere Betreuer werden am kommenden Mittwoch gehört.

In Berufungsverhandlung wegen Wahlmanipulation sind fast alle Angehörigen und Betreuer gehört
(Von Angelika Jansen, CZ, 19.03.2010)

Im Berufungsverfahren um die Manipulation der Wietzer Kommunalwahl 2006 sind inzwischen 18 der ursprünglich 20 geplanten Termine am Landgericht Lüneburg vergangen, ohne bei den Prozessbeobachtern ein eindeutiges Bild zu hinterlassen.

LÜNEBURG (aja). Nicht wenige der von der angeblichen Wahlmanipulation durch die Wietzer Altenheim-Chefin Christine Bode betroffenen Senioren sind inzwischen verstorben, einige konnten vorher noch eine Aussage bei der Polizei machen, bei anderen wiederum erschwert der gesundheitliche Zustand die Aussage vor Gericht. Angehörige und Betreuer sind nun fast alle gehört worden und auch die ermittelnden Polizeibeamten sind von den Prozessbeteiligten nach den Umständen und Einzelheiten ihrer Ermittlungen befragt worden.

Sowohl für die Senioren als auch für die Angehörigen und Betreuer der alten Menschen ist es nach drei Jahren schwer, sich an Einzelheiten zu erinnern. Oft wissen sie nicht, ob sie die Briefwahlunterlagen in der Hand hatten, ob sie die Umstände mit einer anderen Wahl im Seniorenheim verwechseln oder ob es sich vielleicht um eine Bundestagswahl gehandelt haben könnte. So wenig, wie sie sich an belastende Tatsachen erinnern können, fallen ihnen oft auch keine Umstände ein, die Bode entlasten könnten.

Christine Bode ist inzwischen nicht mehr Heimleiterin, sondern „Rentnerin“, wie sie im Gerichtssaal ausdrücklich betonte, „seit 1. Januar 2009“. Ihre drei Verteidiger – der Celler Rechtsanwalt Manfred Colshorn, Rechtsanwalt Sigurd-Rainer Buchweitz aus Berlin sowie Rechtsanwalt Sascha Böttner aus Hamburg – wechseln sich mit der Befragung der Zeugen und den Einwänden vor Gericht ab, Böttner schreibt auf seinem Laptop eifrig mit.

„Da kann man sich immer noch kein einheitliches Bild machen“, berichtet ein unabhängiger Prozessbeobachter aus Winsen an der Luhe, der die Verhandlungen aus Interesse zu einem großen Teil verfolgt hat. „Meistens merkt man ja nach einigen Prozesstagen, wo es hinläuft“, sagt er kopfschüttelnd, „aber hier ist noch alles drin“.

Zum nächsten Prozesstag sollen nun weitere Zeugen vernommen werden, die Beobachter der Wahl im Seniorenheim waren. Bis dahin ist allerdings Ostern und das Gericht macht einen „Drei-Wochen-Sprung“, weil ein Teil der Prozessbeteiligten „urlaubsbedingt abwesend“ ist, wie es lakonisch heißt. Daher kann der Prozess erst Mitte April fortgesetzt werden.

Gericht setzt neue Termine bis August an
Quälende Befragungen im Bode-Prozess
(Von Angelika Jansen, CZ, 18.05.2010)

Dass sie jemals so viele Stunden in einem Gerichtssaal zubringen müssen, hätten sich die beiden Mitarbeiterinnen des Alten- und Pflegeheims Bode niemals vorstellen können. Nach stundenlangem Warten auf dem Flur des Lüneburger Landgerichts sitzen sie weitere Stunden auf dem Zeugenstuhl in dem kleinen Saal mit dem beeindruckenden historischen Gemälde an der Wand, das einen mittelalterlichen Gerichtsplatz darstellt.

LÜNEBURG. Der darunter sitzende Vorsitzende Richter der Berufungskammer, Matthias Steuernagel, hat die Befragung der beiden Pflegedienstleitungen in verschiedene Themenkomplexe unterteilt. Um sich einen möglichst präzisen Eindruck zu verschaffen, wie die Briefwahl im Hause Bode abgelaufen ist, waren sie vor Wochen schon einmal von allen Prozessbeteiligten ausführlich befragt worden. Nun will die Kammer alle Einzelheiten über die betroffenen Bewohner wissen. Körperlicher und geistiger Zustand der Senioren beim Einzug in das Pflegeheim, Kommunikationsfähigkeit, Dauer des Aufenthalts bis zum Briefwahlereignis, Maßnahmen zur Aktivierung der überwiegend unter Demenz leidenden Bewohner und dem Umgang sowie die alltäglichen Gewohnheiten im Haus Bode.

„Sie lebte im Haus sehr zurückgezogen, war introvertiert, nahm an Gemeinschaftsveranstaltungen nur selten teil, las sehr viel und war angenehm im Umgang“, berichtet die Zeugin über eine Bewohnerin des Pflegeheimes. „Diese Frau hatte Angst vor dem Leben und ihrer Zukunft und war wohl bei uns, weil sie schon einen Suizidversuch unternommen hatte.“

Aufmerksam hört der psychiatrische Sachverständige Uwe-Christian Rutetzki zu und vergleicht die Beschreibungen der Mitarbeiterinnen mit den ihm überlassenen Unterlagen. „Glauben Sie, dass diese Bewohnerin beeinflussbar war?“, fragt er die Zeugin. „Die Frage ist unzulässig“, unterbricht der Berliner Verteidiger Sigurd-Rainer Buchweitz die Befragung. „Ich weiß nicht, ob sie beeinflussbar war“, antwortet die Zeugin schon in diesem Moment. Zäh und schleppend wird die Befragung fortgesetzt. „Kommen wir zur nächsten Bewohnerin“, fordert Steuernagel die Erinnerungen der Zeugin.

Seit Wochen versucht sich die Berufungskammer ein Bild von den Menschen zu machen, die als Bewohner im Pflegeheim für Demenzkranke an der Kommunalwahl 2006 im Briefwahlverfahren teilgenommen haben. Betreuer, Ärzte, Angehörige und Mitarbeiter werden eingehend befragt. Verwirrtheit, Alkoholkrankheit, Depressionen, Halluzinationen und Demenz kennzeichnen die Bewohner, denen Christine Bode bei der Kommunalwahl 2006 selbstlos geholfen haben will, die Briefwahl vorzunehmen. Nun zweifeln die Verteidiger von Christine Bode, dass die gleichen Bewohner kognitiv in der Lage sind, vor Gericht eine valide Aussage zu machen.

„Vernehmungsunfähig“ stellt Richter Steuernagel dann auch tatsächlich am letzten Prozesstag fest, als eine ehemalige Bewohnerin der Einrichtung in „verwaschener Sprache“ ihre ersten Angaben machte und die Prozessbeteiligten die deutliche Alkoholfahne wahrnehmen. Der Atemalkoholtest ergibt zwar einen Wert unter einem Promille, der allerdings beim Blutalkoholtest erheblich höher ausfallen werde. „Ich war bis heute Nacht um drei bei einer Feier“ erklärt die im Haus Bode als alkoholkrank bekannte Seniorin. „Gehen Sie davon aus, dass wir beim nächsten Mal sicher stellen werden, dass sie nüchtern zum Gerichtstermin kommen“, warnt der Vorsitzende die Zeugin vor weiteren Alkoholexzessen. Inzwischen hat die Kammer bis August noch weitere Termine zur Fortsetzung des von Christine Bode angestrengten Berufungsverfahrens festgelegt.

Bode-Prozess: „Hier wird scharf geschossen“
Verhandlung dauert bis mindestens September
(Von Simon Ziegler, CZ, 21.05.2010)

Während im Strafverfahren gegen die ehemalige Heimleiterin Christine Bode aus Hornbostel die Zeugen ungeahnte Torturen auf sich nehmen müssen, um im Berufungsverfahren am Lüneburger Landgericht den anderen Prozessbeteiligten Rede und Antwort zu stehen, beginnt die Verteidigung zunehmend Spitzen gegen die Kammer und den Vorsitzenden der Berufungskammer Matthias Steuernagel zu richten.

LÜNEBURG. Nachdem eine schwerkranke Zeugin schon vor einigen Wochen ihr Fernbleiben durch Attest hatte belegen müssen, das Gericht bei einer anderen Zeugin wegen einer Alkoholfahne nach Atemalkoholtest die Vernehmungsunfähigkeit feststellen musste, fühlte sich der Mediziner Dr. Peter Hanebuth durch seinen Aufruf in den Zeugenstand in seinen Berufspflichten beeinträchtigt. Er sollte vor Gericht einige Angaben zum Gesundheitszustand einer inzwischen verstorbenen Patientin machen, die am Briefwahlverfahren im Alten- und Pflegeheim Bode beteiligt war. „Weil meine Patientin mich nicht mehr von der Schweigepflicht entbinden kann“, erklärte Hanebuth, „habe ich mir bei der Ärztekammer Rat geholt.“

Nun habe er eine Güterabwägung zu treffen, teilte er den Verfahrensbeteiligten mit. Mit seinem Gewissen müsse er ausmachen, ob das Geheimnis zwischen Patient und Arzt geringer einzustufen sei als das Strafverfolgungsinteresse des Staates. Sofort hob Verteidiger Sigurd Buchweitz an, ihm zu erklären, dass er sich strafbar machen könnte, wenn er seine ärztliche Schweigepflicht verletze, während Staatsanwalt Klüger dem Zeugen von der Fensterseite einige Belehrungen zurief und versuchte, jegliche Bedenken zu zerstreuen.

Das Gericht vertagte die gerichtliche Vernehmung und gestand dem verunsicherten Zeugen einen Zeugenbeistand zu. Hanebuth sagte zu, sich sobald als möglich anwaltlichen Rat einzuholen.

Inzwischen liegt der Kammer ein Beweisantrag der Verteidigung vor, den Vorsitzenden der Kammer als Zeugen zu vernehmen, weil eine Zeugin mit ihm telefonisch Kontakt aufgenommen hatte, um sich die Fahrtkosten für die Anfahrt mit dem Taxi aus Braunschweig zusichern zu lassen. Die Zeugin hatte vor Gericht behauptet, nicht mit dem Richter gesprochen zu haben, worauf die Verteidigung nun nachweisen will, dass die Zeugin lügt. „Das sind Nebenkriegsschauplätze“, resümiert ein Prozessbeobachter am Rande der Verhandlung, „hier wird scharf geschossen.“

Dem Ende der Berufungsverhandlung dürfte das eher abträglich sein, weil der vorsitzende Richter nun noch weitere Termine bis in den September ankündigte. „Dann brauchen wir gar nicht erst in Urlaub zu fahren“, entfuhr es Heinz-Günter Bode, der dem Prozess seiner Frau an jedem Sitzungstag beiwohnt.

Keine Klarheit im Bode-Prozess
(Von Simon Ziegler, CZ, 01.06.2010)

Das Berufungsverfahren gegen Christine Bode wegen Wahlfälschung und Verstoß gegen das Wahlgeheimnis vor dem Lüneburger Landgericht wird zum Lehrstück für Juristen. Denn es drängen sich eine ganze Reihe von Fragen auf:

LÜNEBURG. Wann ist ein Zeuge vernehmungsunfähig? In welcher Form müssen die Entbindungen von der Schweigepflicht vorliegen? Wann ist ein an die Schweigepflicht gebundener Zeuge berechtigt, dennoch vor Gericht auszusagen? In welcher Form dürfen Krankenakten dem Gericht zur Kenntnis gebracht werden? Wie ist die Glaubwürdigkeit von Demenzerkrankten zu bewerten, wie die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen? Dürfen polizeiliche Vernehmungsprotokolle inzwischen verstorbener Zeugen vor Gericht verlesen werden?

Seit vier Monaten beschäftigen sich die Neunte Kleine Strafkammer als Berufungskammer mit dem Vorsitzenden Richter und zwei Schöffen sowie ein Staatsanwalt, ein psychiatrischer Sachverständiger und drei Rechtsanwälte als Verteidiger mit diesen Fragen, ohne den Kern des Strafvorwurfs zu berühren. Weitere vier Monate sind schon terminiert, erklärte während des letzten Verhandlungstages in der vergangenen Woche Richter Matthias Steuernagel. Das heißt: Bis Ende September wird der Prozess mindestens weitergehen.

Am Ende soll ein Urteil stehen, dass die Umstände der Briefwahl zur Kommunalwahl 2006, wie sie sich in den Altenheimen zugetragen hatten, strafrechtlich würdigt. Einige Zeugen sind inzwischen verstorben, andere schon zum zweiten und sogar zum dritten Mal nach Lüneburg gereist, um ihre Aussagen zu machen. Man kennt sich schon. Und wenn alle aufstehen, um sich auf dem Richtertisch ausgebreitete Fotos und Skizzen vom Wahlraum anzusehen oder Unterschriften auf Dokumenten zu vergleichen, bleibt die Angeklagte meistens alleine auf der Anklagebank zurück. Sie steht nicht mehr auf, um sich die Beweismittel anzusehen, sondern bleibt sitzen, erschöpft von dem Prozessmarathon.

Bode-Prozess bleibt undurchsichtig
Debatte über Briefe
(Von Angelika Jansen , CZ, 19.06.2010)

"Als Vertreter der Heimbewohner wehren wir uns gegen die Behauptung, dass wir während der Briefwahl von der Heimleitung beeinflusst wurden.“ Während der Vorsitzende Richter am Landgericht Lüneburg, Matthias Steuernagel, einen Brief der Heimbeiräte in den Pflegeheimen an die Heimleiterin Christine Bode verliest, ist die Genugtuung der Eheleute Bode im Gerichtssaal deutlich zu spüren. Doch Steuernagel will genau wissen, wann der Brief, der auf den 20. April 2007 datiert ist, geschrieben wurde.

LÜNEBURG. Unterzeichnet ist er von zwei Bewohnern, die beide den Vorsitz des Heimbeirats innehatten. Ein weiterer Brief, unterzeichnet von den Pflegedienstleitungen am 23. April, soll beweisen, dass die Heimbewohner bei den Kommunalwahlen 2006 Heinz-Günter Bode aus freien Stücken gewählt hätten. Für Christine Bode ist es wichtig zu zeigen, dass sowohl Bewohner als auch Mitarbeiter hinter ihr standen, als sie 2007 des Wahlbetruges bezichtigt wurden.

Erneut beschreiben die Pflegedienstleiterinnen die Briefwahl und in ihren Darstellungen schleichen sich Abweichungen ein. Die Briefwahl habe in dem Büro der Pflegedienstleitung stattgefunden und die Wahlbeobachter – ein mit Bodes befreundetes Ehepaar – habe vor der Tür gesessen. Vor wenigen Wochen hieß es, dass sich die Beobachter an einem Tisch hinter der Tür des zur Wahl ausgestatteten Aufenthaltsraums gesetzt hatten. Schokolade und Zigaretten habe es nur als Dank für die Wahlbeteiligung, „nicht für das Kreuz an der richtigen Stelle“ gegeben. Vor einigen Wochen wurde von den Zeugen bestritten, dass es Schokolade oder Zigaretten im Wahlraum gab.

Dass der von einer Bewohnerin hinzugezogene Anwalt eigentlich der Anwalt von Familie Bode war, irritiert die Verteidigung gar nicht, lässt allerdings Staatsanwalt Klüger fragen, ob sich bei den Mandantenverhältnissen eine Interessenkollision ergeben habe. Die Verteidigung wirft der Staatsanwaltschaft vor, alle der Anklage ungünstigen Zeugen mit einem Ermittlungsverfahren überziehen zu wollen. Anfang Juli wird der Prozess fortgesetzt.

Urteil noch in diesem Jahr?
(Von Simon Ziegler, CZ, 09.09.2010)

Das Berufungsverfahren wegen Fälschung der Wietzer Kommunalwahl entwickelt sich immer mehr zum Mammutprozess. Inzwischen wurden weitere Verhandlungstage bis November angesetzt. Ob es noch in diesem Jahr ein Urteil geben wird, ist offen. Zudem ist noch ein zivilrechtliches Verfahren gegen Christine Bode anhängig. Die Gemeinde Wietze verlangt Schadenersatz von rund 16000 Euro.

WIETZE. Mit einer solchen Verfahrensdauer hat wohl niemand gerechnet. Seit Ende Januar 2010 wird in Lüneburg in der Causa Bode verhandelt. Gerichtssprecherin Fatima Natho sagte zwar, dass die Hoffnung besteht, das Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Doch sicher ist das keineswegs.

Das Celler Amtsgericht hatte Bode 2008 in erster Instanz für schuldig gesprochen, die Wietzer Kommunalwahlwahl 2006 manipuliert zu haben. Für Zeugenvernehmung, Plädoyers und Urteil brauchte das Gericht einen Tag, ehe Bode zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. In der Berufungsverhandlung werden es bis November weit über 20 Verhandlungstage gewesen sein, sagte Natho. Sie nannte mehrere Gründe für die lange Dauer. So habe allein die Bewertung eines psychiatrischen Gutachtens, in dem es unter anderem um die Aussagefähigkeit von Senioren ging, die in den Pflegeheimen wählten, drei Tage in Anspruch genommen. Außerdem verzögere sich durch die Vielzahl der Akteure, die im Gerichtssaal Fragen stellen könnten, die Vernehmung. Bode habe drei Verteidiger engagiert, dazu kämen Richter, Staatsanwalt und Sachverständiger. Es sei vorgekommen, dass ein einzelner Zeuge zwei Stunden gehört wurde, so Natho. Insgesamt sagen mehr als 30 Zeugen in Lüneburg aus.

Heinz-Günter Bode, Ehemann der früheren Altenheim-Chefin, kritisierte die lange Dauer. „Ich habe geglaubt, es stellt sich schnell heraus, dass meine Frau unschuldig ist“, sagte er gestern. Mit juristischen Winkelzügen werde versucht, seine Frau „psychisch und wirtschaftlich fertigzumachen, damit wir klein beigeben“, so Bode.

Neben der Berufungsverhandlung steht noch ein zivilrechtliches Verfahren aus. Die Gemeinde Wietze hatte im Dezember 2009 eine Schadenersatzklage über 16000 Euro eingereicht. Laut Bürgermeister Wolfgang Klußmann fordert die Gemeinde von Bode die Kostenerstattung für die Vorbereitung und Durchführung der Wiederholungswahl 2009. Die Prozessbeteiligten hätten sich aber darauf verständigt, erst das Ende der Berufungsverhandlung abzuwarten.

Bode-Prozess: Verteidigung stellt Befangenheitsantrag
(Von Angelika Jansen, CZ, 17.09.2010)

Die Verteidigung der früheren Wietzer Altenheim-Chefin Christine Bode hat in der Berufungsverhandlung wegen Wahlfälschung einen Befangenheitsantrag eingereicht. Das Anwaltstrio stellte am Donnerstag den Antrag, die Berufungskammer des Lüneburger Landgerichts abzusetzen.

LÜNEBURG. Sollte dem stattgegeben werden, droht der Prozess aufgrund der bisherigen Verhandlungsdauer zu platzen und müsste komplett neu aufgerollt werden.

Zunächst wollte das Anwaltstrio um Bode klargestellt wissen, dass sich der Anklagevorwurf nur auf die fünf Personen bezieht, die vom Gericht bis zum letzten Verhandlungstag, dem 27., schon gehört worden waren. Ein sachverständiges Gutachten eines Psychiaters hatte nicht nur festgestellt, dass die vernommenen und zum überwiegenden Teil an schwerer Demenz leidenden Bewohner der Pflegeeinrichtung nicht nur in ihrer Willensbildung beeinträchtigt seien, sondern auch ihre Aussagefähigkeit vor Gericht deutlich eingeschränkt sei. Darin sahen die Verteidiger eine Chance für die Angeklagte, ein günstigeres Urteil als im erstinstanzlichen Strafverfahren am Celler Amtsgericht zu erhalten. Dort war Bode zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. „Dem klarstellenden Beschluss“, wie Verteidiger Sascha Böttner ihn gefordert hatte, folgte dann der Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit.

Der vorsitzende Richter Matthias Steuernagel war in seinem Beschluss der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft gefolgt, dass sich der Anklagevorwurf auf das gesamte Wahlgeschehen in den beiden von Ehepaar Bode betriebenen Pflegeheimen für Demenzerkrankte als einheitlichen Akt beziehe, zumal die mehr als 15 Bewohner in Schlangen vor den für die Briefwahl hergerichteten Wahlräumen warteten. Sowohl der Strafbefehlsantrag als auch die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft bezeichnen den Strafvorwurf als „durch die selbe Handlung“ verwirklicht. Gegen den Strafbefehl hatte Christine Bode im August 2008 vor dem Amtsgericht Celle Einspruch eingelegt und war dann nach der Beweisaufnahme vom Amtsgericht verurteilt worden.

Während nun eine andere Kammer am Landgericht über den Befangenheitsantrag zu entscheiden hat, beantragte Verteidiger Sigurd-Rainer Buchweitz das Berufungsverfahren bis November vollständig auszusetzen, um bis dahin noch einmal alle bisherigen Vernehmungen überprüfen zu lassen. Dazu sollen sowohl die Schöffen als auch Protokollführer des Landgerichts hinzugezogen werden.

Befangenheitsantrag im Bode-Prozess zurückgewiesen…
(Von Angelika Jansen, CZ, 5.10.2010)

Im Bode-Prozess am Lüneburger Landgericht hat die 9. Kleine Strafkammer den Befangenheitsantrag gegen die Berufungskammer unter Vorsitz von Matthias Steuernagel zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter teilte die Entscheidung der Öffentlichkeit mit, bevor er die Berufungsverhandlung in der Strafsache gegen die ehemalige Altenheimbesitzerin Christine Bode wegen Wahlfälschung in dieser Woche fortsetzte.

LÜNEBURG. Auf der Tagesordnung der Verhandlung stand ein weiterer Antrag der Verteidigung: Rechtsanwalt Buchweitz hatte beantragt, das Verfahren bis November auszusetzen, nachdem die Kammer festgestellt hatte, dass für die weitere Aufklärung der Geschehnisse zur Briefwahl 2006 in den Pflegeheimen der Familie Bode in Hornbostel noch weitere Bewohner einbezogen werden können.

Dem stellte sich Staatsanwalt Klüger entgegen, weil die Einbeziehung weiterer Bewohner, die per Briefwahl an der Kommunalwahl 2006 teilgenommen hatten, zwar eine Unterbrechung, aber keine Aussetzung des Verfahrens rechtfertige. Immerhin handele es sich nicht um „eine neue Rechtslage“, wie es die Verteidigung in ihrem Antrag versucht hatte darzustellen. Stattdessen habe die Anklage das gesamte Geschehen der Briefwahl umfasst, auch wenn zunächst nur ein Teil der Bewohner zur Beweiserhebung als Zeugen gehört worden war. Schon der Beschleunigungsgrundsatz lasse eine Aussetzung des Verfahrens nicht zu, zumal die Verteidigung mit der durch den Befangenheitsantrag erfolgten Unterbrechung von über zwei Wochen ausreichend Zeit gehabt habe, sich auf eine „vermeintlich“ neue Rechtslage einzustellen.

„Ich weiß doch heute nicht mehr, welcher Bewohner in meinem Beisein gewählt hat“, empörte sich Christine Bode. Daher will das Gericht noch weitere Bewohner zu ihrer Beteiligung an der Briefwahl befragen, worüber sich Ehemann Heinz-Günter Bode, der seine Frau bislang zu jedem Prozesstag begleitet hatte, bei Staatsanwalt Klüger lauthals beschwerte und zur Ruhe ermahnt wurde. Bis die weiteren Zeugen geladen werden können, sollen zunächst nun schon zum vierten Mal die Pflegedienstleitungen aus dem Hause Bode von der Kammer befragt werden.

Plädoyer im Bode-Prozess erwartet
(Von Angelika Jansen, CZ, 10.11.2010)

Teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde gestern vor dem Landgericht Lüneburg in der Causa Christine Bode verhandelt, weil es um die wirtschaftlichen Verhältnisse der ehemaligen Altenheim-Chefin ging.

LÜNEBURG. Bald ein ganzes Jahr dauert die Berufungsverhandlung an, in der sich Bode gegen ein Urteil des Amtsgerichts Celle wendet, wo sie im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2006 wegen Wahlbetruges verurteilt worden war. „Als Rentnerin mit kleinem Einkommen“, hatte sich Bode, frühere Leiterin der Wietzer Alten- und Pflegeheime am Casinoweg und in der Brunnenstraße, dargestellt. Und auch wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich nichts mit der ihr zum Vorwurf gemachten Straftat zu tun haben, gehört die Aufklärung zu den Pflichten des Gerichts, um eine Geldstrafe bemessen zu können. Der Tagessatz einer Strafe muss nach den Einkommensverhältnissen ausgerichtet werden. So hatte Bode vor zwei Jahren Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Wahlbetruges erhoben, der im Wege eines rein schriftlichen Strafverfahrens an sie ergangen war.

Der bemessene Tagessatz sei zu hoch und der Vorwurf haltlos, so die Wietzerin. Nun sitzt sie schon seit bald einem Jahr mindestens zwei Mal im Monat auf der Anklagebank im Landgericht, während ihr Mann Heinz-Günter Bode, der durch die mutmaßliche Wahlfälschung 2006 in den Gemeinderat gewählt wurde, die Stunden auf den Zuschauerbänken des Gerichtssaales zubringt.

Jede Einzelheit muss von der Kammer ans Licht gezerrt werden. Sogar das Protokoll zur Briefwahl ist verschwunden. „Das muss vor Jahren zu Beginn des Ermittlungsverfahrens schon zu Gericht gegangen sein“, heißt es in der Gemeindeverwaltung. „In den Akten ist es nicht“, sagt Berufungsrichter Steuernagel. „Und ich hab es auch nicht“ beteuert einer der Bode-Verteidiger.

Trotz aller Verzögerungen und Schwierigkeiten plant der Staatsanwalt zum nächsten Prozesstag, am 24. November, sein Schluss-Plädoyer zu halten. Im September hatte das Gericht erklärt, das Verfahren noch in diesem Jahr abschließen zu wollen.

Staatsanwalt hält an Vorwürfen fest
(Von Angelika Jansen, CZ, 25.11.2010)

Die Staatsanwaltschaft hat im Bode-Prozess eine hohe Geldstrafe gefordert. Von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, wie noch das Celler Amtsgericht in erster Instanz urteilte, sei wegen der Länge des Verfahrens abzusehen, so die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Lüneburg. Unterdessen hat das Gericht das Urteil für den 7. Dezember angekündigt.

LÜNEBURG. Im Berufungsverfahren gegen Christine Bode hat die Staatsanwaltschaft eine empfindliche Geldstrafe beantragt. Unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils vom Amtsgericht Celle, das die ehemalige Heimleiterin zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Lüneburger Landgericht nun 150 Tagessätze Geldstrafe gefordert. Der genaue Betrag ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, da er Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation zulässt. „Vor allem wegen der Länge des Strafverfahrens“, das inzwischen schon über drei Jahre andauert“, begründete Staatsanwalt Marko Klüger den Verzicht auf eine Freiheitsstrafe und die im Verhältnis zum Urteil des Amtsgerichts Celle leicht abgemilderte Strafforderung. Am Mittwoch war bereits der 31. Verhandlungstag in Lüneburg.

Am Strafvorwurf hat sich jedoch nichts geändert. Für Klüger steht fest, dass sich Christine Bode bei der Niedersächsischen Kommunalwahl 2006 wegen Wahlfälschung in Tateinheit mit der Verletzung des Wahlgeheimnisses schuldig gemacht habe. So wie sich die Umstände des Briefwahlvorgangs in der Beweisaufnahme vor dem Gericht dargestellt haben, hat er keinen Zweifel daran, dass die überwiegend dementen Bewohner benutzt wurden, um unter anderem Ehemann Heinz-Günter Stimmen für seine Wahl in den Wietzer Gemeinderat zu verschaffen.

Auch wenn die Aussagen der überwiegend dementen Bewohner zum Teil nicht mehr wiedergegeben werden konnten, stützte sich die Staatsanwaltschaft auf einzelne Beschreibungen, um sich ein konkretes Bild von dem Wahlprozedere zu machen. Demnach hatte die Leitung des Hauses die Briefwahlanträge für ihre Bewohner so organisiert, dass sie an zwei verschiedenen Wahlterminen im Beisein von Christine Bode ihre Wahlzettel in einem eigens dafür hergerichteten Raum ausfüllen konnten. Die Chefin habe dabei für die Bewohner die Namen auf den Wahlzetteln vorgelesen, ohne zweifelsfrei sicherzustellen, dass sie keinen Einblick auf die von den Bewohnern selbst gemachten Kreuze hatte. Damit sei die Verletzung des Wahlgeheimnisses schon erfolgt. Klüger räumte ein, dass die Beweisaufnahme nicht hervorgebracht habe, dass Bode für ihre hilfebedürftigen Bewohner den Stift geführt habe. Aber bei diesem Abhängigkeitsverhältnis hätte sich die erfolgte Nähe zum Wahlvorgang, wenn ein naher Angehöriger mit seinem Namen auf dem Wahlzettel stünde, von vornherein verboten, hieß es.

Die Verteidiger kritisierten die Ausführungen des Staatsanwalts. Sie werden am kommenden Montag ihre Plädoyers halten. Für den 7. Dezember hat das Gericht die Verkündung des Urteils geplant.

Verteidigung fordert Freispruch für Bode
(Von Angelika Jansen, CZ, 29.11.2010)

„Freispruch“ hat die Verteidigung gestern im Berufungsverfahren vor dem Lüneburger Landgericht gegen Christine Bode gefordert und vorsorglich beantragt – falls die Kammer die Angeklagte für schuldig hält – als Strafspruch eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ auszusprechen.

LÜNEBURG. Rechtsanwalt Sigurd Buchweitz, einer der drei Verteidiger der Wietzerin, war nach einer Dreiviertelstunde mit seinem Plädoyer fertig und kam zu dem Schluss, dass Bode freizusprechen sei. „Sie hat die Tatbestände nicht erfüllt.“

Anders als die Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer eine hohe Geldstrafe gefordert hatte, beschrieb Buchweitz die Vorgänge an den Wahltagen so, dass die ehemalige Altenheimchefin gar keinen Einblick auf die Wahlzettel der Wietzer Kommunalwahl 2006 hätte haben können, weil sie sich dazu über den Sichtschutz hätte beugen müssen, was keiner der Zeugen bestätigt habe – unabhängig davon, dass der hinzugezogene Psychiater nur einer einzigen Zeugin die Aussagefähigkeit attestiert hatte und allen anderen bestätigte, dass sie „keine hinreichende Zeugenfähigkeit“ aufwiesen. Wochenlang hatte die Kammer die zum Teil schwer an Demenz erkrankten Bewohner in den Zeugenstand geladen, um die Vorgänge aufzuklären. Der psychiatrische Gutachter Christian-Uwe Rutetzki war bei allen Befragungen zugegen, um die Aussagefähigkeit zu beurteilen und konnte nur bei einer Zeugin uneingeschränkte Zeugenfähigkeit feststellen. „Diese Zeugin hat eindeutig gesagt, dass die Angeklagte nicht auf den Wahlzettel geschaut habe, als sie ihr Kreuz gemacht hat“, betonte Buchweitz. Vorsorglich, falls das Gericht zu einer anderen Auffassung käme, beantragte er eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Falls jedoch dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft gefolgt würde, wollte Buchweitz sichergestellt haben, dass die Höhe des Tagessatzes an den realen Einkommensverhältnissen der inzwischen im Ruhestand befindlichen Angeklagten bemessen werden sollte. Das Urteil soll am kommenden Dienstag verkündet werden.

Kein Urteil im Bode-Prozess: Wiedereintritt in Beweisaufnahme
(Von Angelika Jansen, CZ, 07.12.2010)

Statt der erwarteten Urteilsverkündung fand am vermeintlich letzten Prozesstag gegen die ehemalige Heimleiterin Christine Bode vor der Berufungskammer am Landgericht Lüneburg „der Wiedereintritt in die Beweisaufnahme“ statt, so der Vorsitzende Richter Matthias Steuernagel zur Überraschung aller Prozessbeteiligter.

LÜNEBURG. „Es geht noch einmal um das Foto“, erklärt der Vorsitzende bestimmt. Um zu beweisen, dass es bei der Briefwahl ordnungsgemäß zugegangen sei, hatte die Angeklagte im Ermittlungsverfahren ein Foto vorgelegt, das, laut der Angeklagten, nur an dem Tag aufgenommen worden sein kann, an dem die Bewohner im Alten- und Pflegeheim ihre Briefwahlbögen im Beisein der Heimleiterin ausgefüllt hatten. Die Eheleute, die Christine Bode auf Anraten des damaligen Bürgermeisters Hermann Holzbach als ortsfremde, unabhängige Wahlbeobachter hinzugezogen hatte, kannten das Foto nicht. Sie bestätigten allerdings auf Vorlage bei Gericht, dass die Abbildung „der Wahlsituation entspreche.“

Ehemann Heinz-Günter Bode hatte im Prozess ausgesagt, dass ihm die Bilder anonym zugespielt worden seien. „Die lagen in einem großen Umschlag in unserem Briefkasten“, so Bode.

Das wollte schon die Richterin in der ersten Instanz am Celler Amtsgericht nicht glauben – jetzt zweifelt auch die Kammer am Landgericht. Nun soll die Wahlbeobachterin als Zeugin ausschließen, dass sie und ihr Mann zu einem speziellen Fototermin nach Wietze in das Haus Bode gekommen seien, um diese nachträgliche Aufnahme im Ermittlungsverfahren als Beweis vorzulegen. Auch an Bürgermeister Holzbach hat Richter Steuernagel noch einige Fragen.

„Prozessverschleppung“, ruft Rechtsanwalt Sigurd-Rainer Buchweitz und zieht abermals einen Antrag auf Befangenheit in Erwägung. Während inzwischen der Vorsitzende noch das Akteneinsichtsgesuch, das Rechtsanwalt Manfred Colshorn im November 2006 an die Staatsanwaltschaft Lüneburg richtete, in den „Prozess einführt“, keimt bei den Verteidigern der Verdacht, „das geht gegen uns.“ Nächsten Dienstag, der 34. Prozesstag im Berufungsverfahren, soll es mit den Zeugen weitergehen, „wenn es klappt mit Plädoyers und Urteil“, hofft Steuernagel.

Geldstrafe für Wietzerin
Gericht geht von Wahlfälschung aus
(Von aja/lni, CZ, 15.12.2010)

Wegen Wahlfälschung hat das Landgericht Lüneburg die frühere Wietzer Altenheim-Leiterin Christine Bode zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Insgesamt muss die Frau 36.000 Euro zahlen, entschied gestern die 9. Strafkammer. Weitere 12.000 Euro wurden ihr wegen der überlangen Verfahrensdauer erlassen.

Nach elf Monaten Prozessdauer hat das Landgericht Lüneburg die ehemalige Altenheim-Chefin Christine Bode wogen Wahlfälschung zu einer Geldstrafe von 48.000 Euro verurteilt. Vom Strafmaß, das auf 240 Tagessätze ä 200 Euro festgesetzt wurde, zog die Kammer wegen der Verzögerung des Prozesses 60 Tagessätze ab und sprach somit eine Geldstrafe von 36.000 Euro aus. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Der 67 Jahre alten Angeklagten wurde vorgeworfen, mit Stimmzetteln von Heimbewohnern die Kommunalwahl 2006 in Wietze zugunsten ihres Ehemannes und des Sohnes manipuliert zu haben. Das Celler Amtsgericht haue Bode 2008 zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wahlfälschung kann in Deutschland nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Die Verteidigung wollte den ordnungsgemäßen Zustand des Wahllokales mit einem Foto belegen, das der Ehemann der Angeklagten in seinem Briefkasten gefunden haben wollte. Das sei kein Bild vom Wahltag befand jedoch der Vorsitzende Richter Matthias Steuernagel.
Eine unbeobachtete Wahl sei nicht möglich gewesen, als Leiterin zweier Heime habe sie Einfluss nehmen wollen, so Steuernagel. Einen Sichtschutz habe es nicht gegeben. Und: "Besonders auffällig ist, dass es auch einen Wahlzettel einer Bewohnerin gibt, die gar nicht schreiben kann." Nur wenige der überwiegend an Demenz erkrankten Bewohner hätten aber tatsächlich Hilfestellungen benötigt, wie sich im Laufe der sorgfaltig gerührten Beweisaufnahme herausgestellt hatte. "In jeden Verein verlassen betroffene Mitglieder wichtige Abstimmungen, die Vorteile oder Nutzen für Angehörige bedeuten", erläuterte der Vorsitzende Richter das harte Urteil.

Die frühere Altenheim-Chefin aus Hornbostel bestreitet die Vorwürfe. "Ich habe wirklich nichts getan und gehe notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", kündigte sie während des Prozesses an.

Nächster Akt in Celle?
(Von Simon Ziegler, CZ, 15.12.2010)

Einen Tag nach dem Urteil des Lüneburger Landgerichts hat die Familie Bode bekräftigt, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Entscheidung anzufechten. In Wietze zeigte man sich wenig überrascht vom Ausgang der Berufungsverhandlung.

WIETZE. Die von zwei Gerichten wegen Wahlfälschung verurteilte frühere Altenheim-Chefin Christine Bode ließ gestern keinen Zweifel daran, dass das Verfahren für sie längst nicht beendet ist. „Ich bleibe dabei, ich habe nichts getan und lasse mir das nicht gefallen“, sagte Bode, die dem Gericht Befangenheit vorwarf und wie schon in der Vergangenheit von einer politisch motivierten Rufmordkampagne sprach.

Um das Urteil des Landgerichts Lüneburg anzufechten, muss sie innerhalb einer Woche Revision einlegen. Die nächste und letzte Instanz des ordentlichen Verfahrens ist das Oberlandesgericht in Celle, das die Entscheidung aus Lüneburg auf Rechtsfehler untersuchen könnte. Anschließend würde das Urteil rechtskräftig. Ehemann Heinz-Günter Bode sagte gestern, dass man notfalls vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen werde. Beides wäre im Grundsatz möglich. Geprüft werden könnte dort, ob Bode in Grund- oder Menschenrechten verletzt worden ist.

Der Wietzer Gerd Schomburg, der das Verfahren nach der Kommunalwahl 2006 ins Rollen gebracht hatte, äußerte sich gestern zurückhaltend zum Urteil der Berufungskammer. „Ich habe das Vertrauen, dass sich ein deutsches Gericht sehr gründlich mit einer so ungewöhnlichen Thematik befasst und zu einem sehr ausgewogenen Urteil kommt“, sagte er der CZ.

Mit dem Urteil sei erneut das bestätigt worden, was die SPD schon nach der Kommunalwahl gesagt habe, so der SPD-Fraktionsvorsitzende im Wietzer Gemeinderat, Helmut Kersting, in einer ersten Reaktion. „Bode wäre gut beraten, es jetzt dabei zu belassen. Traurig und tragisch ist nur, dass die Zeugen immer wieder aussagen müssen“, sagte der Sozialdemokrat. Jürgen Behrens, bis 2009 Vorsitzender der CDU-Fraktion in Wietze, der auch Heinz-Günter Bode angehörte, hält es dagegen für möglich, dass es noch zu einer spektakulären Wende kommen könnte. „Frau Bode hat die Zeit und Geduld, das durchzustehen. Ich schließe nicht aus, dass ein anderes Gericht zu einer anderen Bewertung kommt. Man hat schon Einiges erlebt“, sagte Behrens.

Wietzes Bürgermeister Wolfgang Klußmann wäre dagegen „überrascht gewesen, wenn es in Lüneburg zu einem anderen Urteil gekommen wäre. Ich habe die Verhandlung im Celler Amtsgericht verfolgt und das Urteil für gerecht gehalten“. Klußmann will jetzt prüfen, ob ein zivilrechtliches Verfahren fortgesetzt wird. Die Gemeinde Wietze hatte im Dezember 2009 eine Schadenersatzklage über 16000 Euro eingereicht, weil sich das Rathaus die Kosten für die Wiederholungswahl zurückholen will. Die Prozessbeteiligten hatten sich darauf verständigt, erst das Ende der Berufungsverhandlung abzuwarten.