
Geflügelschlachtbetrieb: Bürgerbegehren
Bürgerbegehren wird vorbereitet
Gegen Schlachthof
(Von Simon Ziegler, CZ, 23.01.2010)
Die Wietzer „Bürgerinitiative für den Erhalt unseres Aller-Leine-Tals“ verstärkt ihre Bemühungen um ein Bürgerbegehren gegen den geplanten Geflügelschlachthof. Derzeit werde daran gearbeitet, das Begehren so vorzubereiten, dass es einer juristischen Überprüfung standhält, sagte die Sprecherin der Bürgerinitiative, Gabriele Ruschmeier.
WIETZE. „Wir brauchen zehn Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung aus der Gemeinde Wietze. Das sind etwa 600 Unterschriften“, so Ruschmeier weiter.
Die Bürgerinitiative geht davon aus, die Zahl erreichen zu können. Inzwischen hat sie nach eigenen Angaben 185 Mitglieder. Ziel ist es, die Ansiedlung der Firma Rothkötter sowie Mastanlagen zu verhindern.
Wenn es den Initiatoren gelingt, die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln, wird das Begehren zunächst auf formale Zulässigkeit geprüft und dann dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Der hat die Möglichkeit, in einer bestimmten Frist über die Annahme oder Ablehnung des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Lehnt die Vertretung das Bürgerbegehren mehrheitlich ab, kommt es zum Bürgerentscheid. Dann würde über das Vorhaben abgestimmt.
Der Schlachthof hatte am Donnerstag auch im Niedersächsischen Landtag für Diskussionen gesorgt. Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, die Widerspruchsrechte von Bürgern, Kommunen und Verbänden zu stärken und die Lebensbedingungen der Tiere zu verbessern. Unterdessen hat sich der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange aus Burgdorf mit Fragen an die EU-Kommission gewandt. In seiner Anfrage ist von „Belastungen des Naturhaushaltes“ die Rede. Die SPD in Wietze und im Kreis steht aber hinter der Ansiedlung.
Bürgerbegehren in Wietze wird durchgeführt
Heute Demo gegen Schlachthof
(Von Simon Ziegler, CZ, 11.02.2010)
Die Bürgerinitiative gegen den Wietzer Hähnchenschlachthof macht Nägel mit Köpfen. Gegenüber der Gemeindeverwaltung hat sie schriftlich angezeigt, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Noch in dieser Woche sollen die ersten Unterschriften gesammelt werden. Vor der heutigen Sitzung des Infrastrukturausschusses hat die Bürgerinitiative zudem eine Demonstration angekündigt.
WIETZE. Das Bürgerbegehren gegen den in Wietze geplanten Schlachthof des Rothkötter-Konzerns ist jetzt offiziell. Die „Bürgerinitiative für den Erhalt unseres Aller-Leine-Tals“ hat das Begehren schriftlich bei der Gemeinde angemeldet. Das bestätigte Bürgermeister Wolfgang Klußmann.
Zunächst muss die Bürgerinitiative mindestens 657 Unterschriften vorlegen, weil zehn Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl – in Wietze also der Wiederholungswahl von 2009 – unterschreiben müssen. Damals waren in Wietze 6564 Bürger wahlberechtigt. Das Bürgerbegehren trägt den Titel „Kein Gemeindekredit für den Schlachthofinvestor in Wietze“. Konkret wird gefragt: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wietze die Ansiedlung eines Großschlachtbetriebs im Gemeindegebiet in der Form unterstützt, dass sie dem Investor einen befristeten Kredit zum Erwerb des Gewerbeareals zur Verfügung stellt?“
Der Wietzer Rat hatte im Dezember beschlossen, dem Investor zur Realisierung des Vorhabens einen „Zwischenkredit“ von 1,23 Millionen Euro zum Erwerb des Grundstücks zur Verfügung zu stellen, von dem der Landkreis 75 Prozent und die Gemeinde 25 Prozent tragen. Nach Bewilligung der Investitionsförderung durch das Land Niedersachsen ist der Kredit vom Investor zurückzuzahlen. Dass sich die Bürgerinitiative diesen Punkt herausgegriffen hat, um den Schlachthof zu verhindern, begründete Rothkötter-Kritiker Claus Friedrich Schrader mit den Vorgaben der Niedersächsischen Gemeindeordnung. „Ein Grund für ein Bürgerbegehren muss in der Kompetenz der Gemeinde liegen. Es geht also nur bei einem Beschluss des Gemeinderates“, so Schrader.
Unterdessen will der Infrastrukturausschuss heute die Weichen für den Schlachthof stellen. Ab 19 Uhr wird in der Aula der GHRS über die Aufstellung des Bebauungsplans „Trannberg“ beraten. Die Bürgerinitiative hat ab 18.30 Uhr eine Demonstration vor dem Schulzentrum angekündigt.
Direkte Demokratie:
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Wenn es den Initiatoren gelingt, innerhalb von drei Monaten die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln, wird das Bürgerbegehren zunächst von der Verwaltung auf Zulässigkeit geprüft und dann an den Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt, der nur formal, nicht politisch entscheidet. Wenn das Bürgerbegehren zulässig ist, kommt es zum Bürgerentscheid. Das heißt: In Wietze würde über die Frage des Zwischenkredits abgestimmt werden. Dem Bürgerentscheid ist entsprochen, wenn die Mehrheit dafür ist, sofern eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten erreicht ist.
Bürgerentscheid in Wietze?
(Von Simon Ziegler, CZ, 03.06.2010)
Die Wietzer Bürgerinitiative (BI) gegen den Geflügelschlachthof hat gestern Bürgermeister Wolfgang Klußmann 800 Unterschriften überreicht und damit möglicherweise den Weg zu einem Bürgerentscheid freigemacht. Der Protest richtet sich gegen eine Zwischenfinanzierung, die die Gemeinde Wietze und der Landkreis dem Investor einräumen wollen.
WIETZE. Das Darlehen hätte eine Höhe von 1,2 Millionen Euro. Wietze würde etwa 300000 Euro tragen, den Rest der Landkreis. „Wir müssen erstmal prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat“, sagte Klußmann. Er hofft, bis zum Planungsausschuss am 15. Juni Klarheit zu haben. Sollte es zum Bürgerentscheid kommen, würden die Einwohner abstimmen, ob die Gemeinde die Zwischenfinanzierung gewähren darf. Die Bürgerinitiative musste mindestens 657 Unterschriften vorlegen, weil zehn Prozent der Wahlberechtigten zu unterschreiben hatten. „Zum großen Teil haben wir die Unterschriften in den letzten zehn Tagen gesammelt“, sagte BI-Vorsitzender Norbert Juretzko. Er äußerte sich optimistisch, dass es zum Bürgerentscheid kommt. Diesem wäre entsprochen, wenn die Mehrheit dafür ist, sofern eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten erreicht ist.
Wietzer Bürgerbegehren abgelehnt
Keine Abstimmung über Schlachthof
(Von Simon Ziegler, CZ, 17.06.2010)
In Wietze wird es keinen Bürgerentscheid zum Wietzer Schlachthof geben. Am Dienstag lehnte der Verwaltungsausschuss der Gemeinde die Zulässigkeit aus formalen Gründen ab. Die Bürgerinitiative will prüfen, ob sie eine Klage beim Verwaltungsgericht in Lüneburg einreichen wird.
WIETZE. Die Bürger in Wietze werden nicht über den Geflügelschlachthof des Rothkötter-Unternehmens abstimmen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde lehnte am Dienstag die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab, so dass es nicht zu einem Bürgerentscheid – der eigentlichen Abstimmung – kommen wird. Das Votum des Gremiums war einstimmig, da der Grüne Claus Friedrich Schrader wegen seiner Funktion als Vertretungsberechtigter des Bürgerbegehrens nicht abstimmen durfte. Dies sieht die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) laut Bürgermeister Wolfgang Klußmann so vor.
Nach seinen Angaben sei die Ablehnung aus mehreren formalen Gründen erfolgt. Die Kernfrage des Begehrens, ob die Bürger dafür sind, dass die Gemeinde Wietze dem Investor einen Zwischenkredit zur Verfügung stellt, sei so formuliert, dass die Schlachthof-Gegner mit Nein stimmen müssten. In der NGO ist aber festgelegt, dass dem „Bürgerbegehren entsprochen ist, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet“, sofern dies mindestens 25 Prozent sind. Zudem nehme das Bürgerbegehren Bezug auf den Haushalt der Gemeinde, was nach der „Gemeindeverfassung“ ebenfalls unzulässig sei.
Klußmann sagte gestern, dass er die Bürgerinitiative auf die nach seiner Auffassung unzulässige Formulierung schon vor Wochen hingewiesen habe. „Es gibt keinen Interpretationsspielraum. Im Falle einer Klage werde ich mir nicht den Kopf zerbrechen“, so Klußmann. Kreisrat Michael Cordioli, beim Landkreis Celle zuständig für die Kommunalaufsicht, sprach ebenfalls von einer „ziemlich eindeutigen Gesetzeslage“.
Das sieht Norbert Juretzko, Vorsitzender der Bürgerinitiative für den Erhalt des Aller-Leine-Tals (BI), anders. „Zu der Formulierung in der NGO gibt es zahlreiche juristische Kommentare. Wir haben uns beraten lassen und uns ist empfohlen worden, genau so zu handeln“, sagte Juretzko. Er will den Beschluss jetzt prüfen lassen. „Dann gehe ich davon aus, dass wir rechtliche Schritte einleiten werden.“
Er kritisierte die Mitglieder des Verwaltungsausschusses scharf. „Es war klar, dass die Wietzer Einheitspartei das Begehren ablehnt. Ich glaube, sie hatten Angst, dass sie bei einer Abstimmung unterliegen könnten“, so der BI-Vorsitzende. Er könne nicht verstehen, warum Politiker von CDU, SPD und FDP nicht über ihren „Schatten springen könnten“. Die Entscheidung fördere die Politikverdrossenheit, so Juretzko.
Die Bürgerinitiative hatte über den Zwischenkredit der Gemeinde versucht, den Schlachthof zu verhindern. Würde es doch noch zum Bürgerentscheid kommen, würde ausschließlich über diese Frage abgestimmt werden. Die Folge wäre aber kaum die Verhinderung des Schlachthofes. Die Abstimmung hätte der Politik eher gezeigt, was die Bevölkerung über die Pläne denkt.
So könnte der Wietzer Schlachthof der Celler Land Frischgeflügel GmbH aussehen: Die Computer-Darstellung hat das Architekturbüro Klindworth in Sittensen erstellt, das für das Rothkötter-Unternehmen tätig ist.
Kommentar:
(Von Simon Ziegler, CZ, 17.06.2010)
Juristisch hat der Verwaltungsausschuss wohl korrekt gehandelt. Das Bürgerbegehren zum Wietzer Schlachthof ist unzulässig, weil ein Satz der Antragsteller so formuliert ist, dass er mit dem Gesetzestext kollidiert. Ob dem wirklich so ist, wird möglicherweise ein Gericht herausfinden müssen – vielen Bürgern indes dürfte kaum zu vermitteln sein, warum sie in einer für Wietze geradezu existenziellen Frage nicht abstimmen dürfen, nur weil juristische Spitzfindigkeiten das verhindern.
Für das demokratische Empfinden der Bürger wäre es ungleich klüger und sensibler gewesen, sie in die größte und wohl auch umstrittenste Unternehmensansiedlung seit Jahrzehnten im Kreis Celle einzubinden. Allein aus formalen Gründen einen Bürgerentscheid abzublocken, wird die tiefe Spaltung zwischen Gegnern und Befürwortern in Wietze nur weiter vertiefen – zum Schaden des Zusammenspiels zwischen Gemeindeverwaltung, Ratsmitgliedern und Bevölkerung.
Dabei glauben die Befürworter doch, die „schweigende Mehrheit“ auf ihrer Seite zu haben. Es wäre schön gewesen, so viel Selbstbewusstsein nach außen zu tragen, dass diese Mehrheit sich bei einem Bürgerentscheid hinter den Schlachthof stellt. Diese Chance ist vertan.
Bürgerbegehren ist unzulässig
(WNR vom 30.6.2010)
In seiner Sitzung am 15.06. hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietze das Bürgerbegehren "Kein Gemeindekredit für den Schlachthofinvestor in Wietze" der Bürgerinitiative Wietze (BI) als unzulässig zurückgewiesen.
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nds. Gemeindeordnung (NGO) ist dem Bürgerbegehren entsprochen, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet. Damit setzt der Gesetzgeber zwingend voraus, dass das Anliegen des Bürgerbegehrens so formuliert sein muss, dass die Befürworter des Bürgerbegehrens mit "Ja" stimmen müssen. Bei der von der BI gewählten Formulierung des Bürgerbegehrens:
"Sind sie dafür, dass die Gemeinde Wietze die Ansiedlung eines Großschlachtbetriebes im Gemeindegebiet in der Form unterstützt, dass sie dem Investor einen befristeten Kredit zum Erwerb des Gewerbeareals zur Verfügung stellt?"
müssen die Befürworter jedoch mit "Nein" stimmen. Bereits aus diesem Grund ist das Bürgerbegehren unzulässig.
Darüber hinaus hatte die BI Ende Februar schriftlich erklärt, dass "... die dreimonatige Frist zur Unterschriftensammlung nach der Bekanntgabe der Haushaltssatzung beginnt". Da die Frist von drei Monaten nach der NGO lediglich für die Fälle gilt, in denen sich das Bürgerbegehren gegen einen bekannt gemachten Beschluss der Rates richtet, war weiter festzustellen, dass sich das Bürgerbegehren tatsächlich gegen die Haushaltssatzung der Gemeinde Wietze richtet. Nach der NGO ist ein Bürgerbegehren über die Haushaltssatzung jedoch ebenfalls unzulässig.
Darüber hinaus muss ein Bürgerbegehren einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der mit der Ausführung der Entscheidung verbundenen Kosten oder Einnahmeausfälle enthalten.
Würde die Gemeinde an einer Zwischenfinanzierung gehindert und der Investor sich darauf hin von seinem Vorhaben zurückziehen, verblieben bei der Gemeinde zumindest die bis dahin entstandenen und dann unnütz werdenden Planungskosten. Einen Vorschlag zur Deckung zumindest dieser Kosten enthält das Bürgerbegehren nicht. Auch dieser Mangel führt zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Diese Feststellungen und damit die Entscheidung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Wietze entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Hieran haben sich die Verwaltung und die politischen Gremien zu halten. Dies ergibt sich aus dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Rechtsstaatsprinzip.
Ich betone ausdrücklich, dass ich die BI nach juristischer Vorprüfung bereits in einem Schreiben vom 08.03. auf die vorstehenden Punkte aufmerksam gemacht hatte. "Aus Gründen der Fairness, hatte ich geschrieben, gebe ich diese Punkte zu bedenken ... und rege an, diese zur rechtlichen Beurteilung des Bürgerbegehrens in Ihre weiteren Überlegungen einzubeziehen." Eine schriftliche Antwort habe ich auf diesen Hinweis nicht erhalten.
Zum Hintergrund:
Die Gemeinde Wietze und der Landkreis Celle hatten mit dem Investor des Schlachtbetriebes eine Zwischenfinanzierung der Grunderwerbskosten vereinbart. Auf die Gemeinde würde bei Gesamtkosten von rd. 1,2 Mio EUR ein Anteil von rd. 300.000 EUR entfallen. Wenn überhaupt ist mit einer längstens ein- bis zweimonatigen Zwischenfinanzierung zu rechnen. Aktuell muss die Gemeinde Wietze am kurzfristigen Geldmarkt einen Zins von unter 1 % p.A. zahlen. Würde die Gemeinde bei diesem Zinssatz ein Darlehen über 300.000 EUR für die Dauer z.B. eines ganzen Jahres aufnehmen, betrüge die Zinslast und somit die Belastung für den kommunalen Haushalt rd. 3.000 EUR.
Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Wolfgang Klußmann
Schlachthof-Gegner reichen Klage ein
(Von Simon Ziegler, CZ, 12.07.2010)
Die Wietzer Bürgerinitiative für den Erhalt des Aller-Leine-Tals (BI) reicht Klage wegen des gescheiterten Bürgerbegehrens ein. Die Klage werde dieser Tage an das Verwaltungsgericht Lüneburg geschickt, sagte gestern Norbert Juretzko, Vorsitzender der Bürgerinitiative. Wietzes Bürgermeister Wolfgang Klußmann bleibt gelassen.
WIETZE. Wenige Tage nach Abschluss der Bauleitplanung für den Schlachthof der Celler Land Frischgeflügel GmbH bahnt sich eine juristische Auseinandersetzung an. BI-Vorsitzender Norbert Juretzko und Grünen-Ratsmitglied Claus Friedrich Schrader „machen als Vertretungsberechtigte der Unterstützer des Bürgerbegehrens von ihrem Klagerecht Gebrauch“, teilten die Kritiker der Rothkötter-Ansiedlung mit.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hatte am 15. Juni einstimmig entschieden, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus formalen Gründen abzulehnen. Moniert wurde unter anderem der Wortlaut der Fragestellung, ob die Bürger dafür sind, dass die Gemeinde Wietze dem Investor einen Zwischenkredit zur Verfügung stellt. Dieser war so formuliert, dass Schlachthof-Gegner bei einem Bürgerentscheid mit Nein stimmen müssten. In der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) ist aber festgelegt, dass dem „Bürgerbegehren entsprochen ist, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet“. Zudem nimmt das Bürgerbegehren Bezug auf den Haushalt der Gemeinde, was nach der „Gemeindeverfassung“ ebenfalls unzulässig sei, so die Argumentation der Verwaltung.
Schließlich hätten die Antragsteller einen Kostendeckungsvorschlag – zum Beispiel für Planungskosten – machen müssen, was ebenfalls nicht geschehen sei.
Trotz des klaren Votums des Verwaltungsausschusses gab sich Juretzko optimistisch. „Wir sind überzeugt, dass alle drei Sachverhalte aus juristischer Sicht nicht haltbar sind“, sagte er. So hätten die Antragsteller mit ihrer Frage zum Zwischenkredit die Bürger ganz neutral vor eine Abstimmungsalternative stellen wollen, „wie es das Gesetz befiehlt“.
Juretzko: „Wenn wir Recht haben, müsste der Bürgerentscheid nachgeholt werden. Das gäbe den Bürgern die Chance, Ja oder Nein zu sagen.“ Er warf CDU-Ratsfrau Irene Rahte „Scheinheiligkeit“ vor, weil sie im Gemeinderat in der vergangenen Woche gesagt hatte, dass sie es schade fände, dass das Bürgerbegehren nicht zustande gekommen ist. Viele Menschen in der Gemeinde, die über die Ansiedlung froh seien, hätten die Möglichkeit gehabt, dies in einem Bürgerentscheid zu zeigen, argumentierte die Christdemokratin. „Sie hätte sich ja dafür einsetzen können“, meinte dagegen Juretzko.
Wietzes Bürgermeister Wolfgang Klußmann sagte erneut, dass es dem Verwaltungsausschuss nicht möglich gewesen sei, eine andere Entscheidung zu treffen als das Bürgerbegehren abzulehnen. „Wir haben es hinreichend und ausreichend geprüft. Ich mache mir da keinen Kopf drum“, sagte Klußmann mit Blick auf die Klage der Schlachthof-Gegner. Auch Kreisrat Michael Cordioli, beim Landkreis Celle zuständig für die Kommunalaufsicht, hatte Mitte Juni von einer „ziemlich eindeutigen Gesetzeslage“ gesprochen.
Schlachthof: Gericht entscheidet über Bürgerbegehren
(Von Simon Ziegler, CZ, 17.01.2011)
Der Streit um den Wietzer Hähnchen-Schlachthof geht in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg wird am Mittwoch eine Klage der BI Wietze verhandeln. Die Schlachthof-Gegner hatten im Juli 2010 gegen die Entscheidung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde, das Bürgerbegehren abzulehnen, Klage eingereicht.
WIETZE. „Wir werden am Mittwoch verhandeln und entscheiden“, sagte gestern Hennig von Alten, Präsident des Verwaltungsgerichts und Vorsitzender der fünften Kammer, der am Mittwoch die Verhandlung leiten wird.
Juristisch geht es um mehrere formale Fragen. So werde geprüft, ob die „Gruppe Bürgerbegehren Hähnchengroßschlachterei Wietze“ klagebefugt sei, so der Gerichtspräsident. Zudem werde der Frage nachgegangen, ob der Wietzer Verwaltungsausschuss das Bürgerbegehren zurecht abgelehnt hat oder nicht. Das Gremium hatte am 15. Juni einstimmig entschieden, die Zulässigkeit aus formalen Gründen zu verweigern. Moniert wurde vom Ausschuss unter anderem der Wortlaut der Fragestellung. Die Kernfrage des Begehrens, ob die Bürger dafür sind, dass die Gemeinde dem Investor einen Zwischenkredit zur Verfügung stellt, sei so formuliert worden, dass die Schlachthof-Gegner mit Nein stimmen müssten. In der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) sei nach Darstellung des Wietzer Rathauses aber festgelegt, dass dem „Bürgerbegehren entsprochen ist, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet“.
Die Bürgerinitiative hatte über den Zwischenkredit der Gemeinde versucht, den Schlachthof zu verhindern. Der Wietzer Rat hatte vor gut einem Jahr beschlossen, der Firma Rothkötter einen Zwischenkredit von 1,23 Millionen Euro zum Erwerb des Grundstücks zur Verfügung zu stellen, von dem die Gemeinde 25 Prozent zu tragen hätte. Wietzes Bürgermeister Wolfgang Klußmann sagte gestern, dass der Investor den Kredit bislang nicht abgerufen habe.
Sollte die BI Wietze jetzt mit ihrer Klage Erfolg haben, würde es quasi nachträglich zum Bürgerentscheid kommen. „Wir bleiben dabei, dass die Entscheidung des Verwaltungsausschusses falsch war“, sagte BI-Vorsitzender Norbert Juretzko. Mehrere Mitglieder der Bürgerinitiative wollen die Verhandlung in Lüneburg verfolgen. Eine Demonstration werde es aber nicht geben, so Juretzko.
Keine Abstimmung über Schlachthof
(Von Simon Ziegler, CZ, 19.01.2011)
Das juristische Tauziehen um das Bürgerbegehren zum Wietzer Schlachthof ist beendet. Eine Volksabstimmung zu der umstrittenen Großinvestition ist endgültig vom Tisch, die Bürger werden nicht zur Abstimmung gebeten. Während sich die Gemeinde Wietze in ihrer Rechtsauffassung klar bestätigt fühlt, sprach die Bürgerinitiative von einem Punktsieg.
WIETZE. Von einer juristischen Niederlage wollte der Wietzer BI-Vorsitzende Norbert Juretzko nichts wissen. „Der Kredit ist nicht gezahlt worden, Rothkötter hat sich das Geld anders beschafft, deshalb ist das ein Punktsieg für uns“, sagte Juretzko nach der Verhandlung im Lüneburger Verwaltungsgericht. Zudem habe der Streit um das Bürgerbegehren den Schlachthof-Gegnern viel Popularität gebracht. „Deshalb war ich nicht ganz so ängstlich, zu unterliegen“, gab der BI-Vorsitzende zu, dass es auch darum ging, Aufmerksamkeit zu bekommen.
Die Bürgerinitiative hatte im vergangenen Jahr den Zwischenkredit genutzt, um einen Bürgerentscheid durchzusetzen. Die Politiker im Verwaltungsausschuss kamen aber einstimmig zu dem Schluss, dass dieses Ansinnen aus formalen Gründen abzulehnen sei. Im Kern ging es um den Wortlaut der Fragestellung, ob die Bürger dafür sind, dass die Gemeinde dem Investor einen Kredit zur Verfügung stellt, der nach der Überweisung von Fördermitteln zurückzuzahlen sei. Die Frage war so formuliert, dass Schlachthof-Gegner bei einem Bürgerentscheid mit Nein votieren müssten. Dies ist laut Niedersächsischer Gemeindeordnung (NGO) aber unzulässig, worauf bereits vor der Ablehnung durch Bürgermeister Wolfgang Klußmann hingewiesen worden war.
Das wurde gestern bestätigt. Gegen Ende der Verhandlung, als sich die beiden Parteien längst verständigt hatten, erörterte Richter Hennig von Alten diese Frage und erklärte, dass das Bürgerbegehren falsch formuliert gewesen sei. Eine Volksabstimmung hatte demnach keine Chance. Juretzko räumte gegenüber der CZ ein, dass er juristisch falsch beraten wurde.
Die Gemeinde Wietze hätte gestern ein deutliches Urteil bevorzugt. „Ich finde es schade, dass die Sache für erledigt erklärt wurde. Der Richter hat aber klar gesagt, wie ein Urteil ausgefallen wäre. Er hat die Rechtsauffassung der Gemeinde eindeutig bestätigt“, sagte Klußmann. „Wenn Herr Juretzko jetzt von einem Punktsieg spricht, ist das eine Meinung, die er exklusiv hat“, so der Bürgermeister.
Dass auch nach der gestrigen Verhandlung der Streit um den Schlachthof nicht beigelegt wird, liegt indes auf der Hand. Die Bürgerinitiative will sich an diesem Sonnabend an einer Demonstration gegen „Tierfabriken“ in Berlin beteiligen. Zudem steht weiterhin eine Genehmigung des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aus, ob Rothkötter Abwasser in die Aller einleiten darf. Es ist die letzte Genehmigung der 70-Millionen-Euro-Investition, die noch aussteht.
Wann die Celler Land Frisch Geflügel GmbH den Betrieb in Wietze aufnehmen wird, ist weiterhin unklar. Der Bau im Westen der Gemeinde ist inzwischen weit fortgeschritten. Weniger weit ist Rothkötter dagegen bei der Suche nach Vertragsmästern. Nur rund eine Handvoll Vertragmäster planen im Kreis Celle derzeit, Hähnchenmastställe zu errichten.
Bürgerbegehren
((NaW, 4/2011)
In seiner Sitzung am 15.06.2010 hatte der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietze das Bürgerbegehren "Kein Gemeindekredit für den Schlachthofinvestor in Wietze" der Bürgerinitiative Wietze (BI) als unzulässig zurückgewiesen.
Über die gegen diese Entscheidung gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 19.01.2011 entschieden und das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt, weil der Investor mitgeteilt hatte, dass er den Zwischenkredit nicht abrufen wird.
Die Gemeinde Wietze und der Landkreis Celle hatten mit dem Investor des Schlachtbetriebes eine Zwischenfinanzierung der Grunderwerbskosten vereinbart. Diese Vereinbarung galt jedoch nur, soweit der Investor bis zur Fälligkeit der Grundstückskaufpreise die bewilligten Fördermittel nicht erhalten haben sollte. Diese Fördermittel sind jedoch so zeitnah geflossen, dass eine Inanspruchnahme der Zwischenfinanzierung nicht mehr erforderlich war.
Wenn die Zwischenfinanzierung in Höhe von rd. 300.000 EUR von der Gemeinde abgerufen worden wäre, wären im Übrigen lediglich Zinskosten entstanden, weil das Geld nach Zahlung der Fördermittel hätte zurückgezahlt werden müssen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Konditionen am Geldmarkt hätte die finanzielle Belastung des Gemeindehaushalts somit bei maximal 3.000 EUR, nicht 300.000 EUR, gelegen.
Unabhängig davon hätte ich mir dennoch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache gewünscht, also über die Frage, ob die Ablehnung des Bürgerbegehrens rechtmäßig war oder nicht. Schließlich hatte die BI noch im Juni vergangenen Jahres mitgeteilt, dass sie sich im Vorfeld des Bürgerbegehrens "Rechtssicherheit" verschafft hätte und die Gemeinde das Bürgerbegehren aus Angst vor einer Bürgerentscheidung nur aus angeblich formellen Gründen zurückgewiesen hätte. Weiter wurden mir eine Leseschwäche und eine fadenscheinige Argumentation vorgeworfen.
Auch wenn der Vorsitzende Richter in der Sache keine Entscheidung mehr treffen konnte, machte er doch klare Ausführungen dazu, dass die Klage schon deshalb hätte zurückgewiesen werden müssen, weil die Fragestellung des Bürgerbegehrens tatsächlich falsch war.
Unter anderem auf diesen Fehler hatte ich die BI nach juristischer Vorprüfung bereits in einem Schreiben vom 08.03., also noch bevor die Unterschriften gesammelt wurden, aufmerksam gemacht. "Aus Gründen der Fairness, hatte ich geschrieben, gebe ich diese Punkte zu bedenken... und rege an, diese zur rechtlichen Beurteilung des Bürgerbegehrens in Ihre weiteren Überlegungen einzubeziehen." Eine schriftliche Antwort hatte ich auf diesen Hinweis leider nie erhalten.
Die an meine Person aber auch an die Mitglieder des Rates gerichteten Vorwürfe haben sich damit als völlig haltlos erwiesen. Wenn nunmehr sogar vom Vorsitzenden der BI gegenüber der Presse erklärt wird, dass es auch darum ging, Aufmerksamkeit zu erzeugen und man deshalb gar nicht ängstlich gewesen sei, im Klageverfahren zu unterliegen, erscheinen die seinerzeitigen Vorwürfe zusätzlich in einem ganz besonderen Licht.
Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Wolfgang Klußmann








