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Gemeindeverwaltung: Doppik

Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik

Die Fortentwicklung des niedersächsischen Haushaltsrechts

Rechtliche Grundlagen
Das kommunale Haushaltsrecht in Niedersachsen findet seine rechtlichen Grundlagen im Sechsten Teil der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und in den aufgrund der in der NGO verankerten gesetzlichen Ermächtigung erlassenen Verordnungen. Diese Regelungen gelten gemäß § 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) entsprechend. Das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 342) ist am 01.01.2006 in Kraft getreten.
Gleichzeitig wurden die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) durch die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung - GemHKVO) vom 22.12.2005 (Nds. GVBl. S. 458) ersetzt, die ebenfalls am 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Erste Modifikationen wurden in der zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderungsverordnung zur GemHKVO vom 27.11.2007 (Nds. GVBl. S. 683) vorgenommen.
Darüber hinaus wurde ein Ausführungserlass zum Gemeindehaushaltsrecht erarbeitet, der verbindliche Muster für die Haushalte und eine Abschreibungstabelle vorschreibt (RdErl. d. MI v. 04.12.2006, Nds. MBl. 2007 S.42).
Das geltende Recht in Niedersachsen ist damit seit Beginn des Jahres 2006 auf die Grundlagen der kommunalen Doppik umgestellt. Nach einer Übergangsfrist ist die flächendeckende Einführung der kommunalen Doppik in Niedersachsen spätestens für das Jahr 2012 vorgesehen.

Das seit dem 1.1.2006 in Niedersachsen geltende Neue Kommunale Rechnungswesen, kurz NKR genannt, schreibt u.a. den Gemeinden den Wechsel von der bisherigen Kameralistik zu einer "Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung" vor. Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2012 müssen sie ihre Haushalte nach diesem neuen Recht führen, das weit mehr Veränderungen in der konnnunalen Finanzwirtschaft vorsieht als nur den Wechsel der Buchführungsart. Wichtige Ziele der Haushaltsrefonn sind z. B. die konsequente Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts und des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit sowie die Einführung verbesserter Steuerungsmöglichkeiten für die Politik und die Verwaltung.

Gemeinde Wietze

In Wietze erfolgte die Umstellung am 1.1.2008.

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