
OD Wietze: Umbau 2006-2009/Radfahrstreifen
Wietzer blockieren Bundesstraße 214
Protest gegen Pläne des Straßenbauamtes
(Von Hans-Jürgen Galisch, CZ, 29.06.2001)
Auch sie waren von der Gemeinde eingeladen worden, sich anzusehen, was geschehen könnte, wenn die Pläne des Straßenbauamtes zum Umbau der Bundesstraße 214 verwirklicht werden würden. Vertreter dieser Behörden hielten es aber nicht für nötig, einen Vertreter nach Wietze zu entsenden. Celles Landrat Klaus Wiswe hatte sein Fernbleiben entschuldigt, weil er sich im Urlaub befindet. Die Kreisverwaltung schickte für ihn einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes.
Für die Wietzer ist das, was das Straßenbauamt in Wietze umsetzen möchte, "eine Horrorvision". Es geht dabei um die Radfahrer. Sie sollen künftig auf einer Spur fahren, die zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem fließenden Verkehr liegt. Politiker und Verwaltungsleute aus dem Rathaus sind sich mit den Bürgern einig, dass sie das nicht wollen. Mitarbeiter des Straßenbauamtes dagegen hatten vor Jahren schon die Radspur zwischen ruhendem und rollendem Verkehr als "sicher" bezeichnet und zur Begründung auf "neueste wissenschaftliche Erkenntnisse" verwiesen.
Gespräche, Resolutionen und immer wieder Gespräche führten bis heute zu keiner Einigung. Die Fronten sind so verhärtet, dass das Straßenbauamt nicht einmal mehr die Linien des vor über zehn Jahren eingerichteten "provisorischen" Radweges am Fahrbahnrand überstreichen lässt.
Nicht erinnert wird in Wietze heute daran, dass vor sieben Jahren die Chance da war, die Bundesstraße 214 innerhalb des Ortes so zu verändern wie das später zum Beispiel in Eschede geschah. Anlieger, Geschäftsleute vor allem, wollten auf einen Teil der Parkplätze aber nicht verzichten.
NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil vom 24.05.2006, Aktenzeichen: 7 KS 198/03 (Auszug)
Tatbestand: Die Klägerin will erreichen, dass ihre Ortsdurchfahrt im Zuge der B 214 nicht - wie planfestgestellt - mit einem Radfahrstreifen auf Fahrbahnhöhe links der Parkstände versehen, sondern hochbordgeschützte Radwege rechts der Parkstände angelegt werden.
Die B 214 führt von Lingen über Nienburg, Wietze und Celle bis zur A 392 in Braunschweig. Sie ist die Hauptverkehrsstraße im Kernort Wietze, der hier planfestgestellte erste von zwei Bauabschnitten hat eine Länge von 1,612 km. Die derzeitigen Radverkehrsanlagen sind nach Ansicht beider Beteiligter unzureichend. Seit 1990 sind auf beiden Straßenseiten auf einem Mehrzweckstreifen 1,30 m breite Radfahrstreifen einschließlich der 0,50 m breiten Rinne neben dem Hochbord markiert. Der Parkstreifen jeweils in Fahrtrichtung links daneben ist so schmal ausgebildet, dass viele Fahrzeuge den Radfahrstreifen mitbelegen. Für den Radverkehr bleibt dann nur eine schmale Gasse, auf der bei rangierenden Kraftfahrzeugen oder sich öffnenden Fahrzeugtüren wegen des Hochbordes kein Raum zum Ausweichen ist. Einzelne Fahrzeuge wie Lastkraftwagen blockieren den Radfahrstreifen auch auf voller Breite. Da die Fahrbahndecke stark abgenutzt und eine Ortsumgehung nicht geplant ist, soll der verfügbare Straßenraum neu aufgeteilt werden, um eine Verbesserung des Wegenetzes für Radfahrer zu erreichen und geschwindigkeitsdämpfende Maßnamen (Reduzierung der Fahrbahnbreite, Fahrbahnteiler am Ortseingang und Baumpflanzungen in der Ortsdurchfahrt) zu ermöglichen.
Die Radwege sollen an der Ortsdurchfahrt der B 214 im Wesentlichen als 1,50 m breiter Radfahrstreifen (einschließlich der sog. Breitstreifenmarkierung von 0,25 m) zuzüglich eines Sicherheitsraumes von 0,65 m zu den rechts des Radfahrstreifen angeordneten 1,85 m breiten Parkplätzen markiert werden. Im Ortskern sind in zwei Abschnitten (von Bau-km 0+785 bis 1+000 sowie 1+363 bis 1+379) wegen des engeren Straßenquerschnitts einerseits und des hohen Parkbedarfs andererseits Bordradwege geplant.
Die vom damaligen Straßenbauamt Verden - Außenstelle Celle - eingereichten Planunterlagen lagen in der Gemeinde Wietze vom 26. Juli bis 08. September 2000 aus. In der öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung eines späteren Ausschlusses bis zum 22. September 2000 Einwendungen erhoben werden könnten. Die damalige Bezirksregierung Lüneburg hatte die Klägerin mit der Übersendung der Planunterlagen zur Auslegung gebeten, innerhalb der vorgenannten Frist zu dem Plan Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 teilte die Klägerin die im Rat beschlossene Stellungnahme mit, wonach sie eine Überarbeitung der Pläne u.a. dahingehend vorschlug, im Kernbereich den Radweg jeweils zwischen Fußweg und Parkplätzen anzuordnen. Die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer habe aus ihrer Sicht oberste Priorität, jedoch werde bei Einrichtung von Radfahrstreifen die Sicherheit der Radfahrer zumindest im Kernbereich in hohem Maße gefährdet.
Die damalige Bezirksregierung Lüneburg stellte den Plan mit Beschluss vom 22. September 2003 fest. Darin enthalten ist die Zusage des Straßenbauamts Verden, eine Rotmarkierung der gesamten Radfahrstreifen einvernehmlich mit der Klägerin, dem Landkreis und der Polizeiinspektion Celle zu regeln (A. I. 3. 3. 3).
Der Planfeststellungsbeschluss erwägt Vor- und Nachteile der Planungsvarianten: Radweg auf Hochbord im Einrichtungsverkehr, Radweg auf Hochbord im Zweirichtungsverkehr, gemeinsamer Geh- und Radweg, Radfahrstreifen rechts und ...









