
Mord an Gemeindevorsteher August Höfener
Polizistenmord in Celle im Jahre 1918
Täter ermordete auch Steinförder Gemeindevorsteher August Höfener(Von Wolfgang Krüger, CZ, 18.06.2003)
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Zeitzeugen gibt es nicht mehr, da beide Ereignisse fast neun Jahrzehnte zurückliegen. Auch sind sie mit großer Wahrscheinlichkeit kaum noch im Bewusstsein der Celler wie auch der Bewohner von Steinförde. Doch im Jahre 1918, also noch während des Ersten Weltkrieges, erregten hier zwei Bluttaten großes Aufsehen. Bei einem der Opfer handelte es sich um einen Polizisten. |
Am Vormittag des 8. März 1918 begibt sich der Gemeindevorsteher, der Hofbesitzer August Höfener, in Begleitung des Wietzer Gendarmeriewachtmeisters Müller in die nahe gelegene Kolonie Kastendamm, um die Wohnung des Chmiel zu durchsuchen. Dieser versucht angesichts der beiden Amtspersonen zu flüchten, wird aber daran gehindert. In der Küche stößt Müller auf einen Schließkorb. Da Chmiel sich weigert, diesen zu öffnen, schneidet der Wachtmeister ihn auf. Er enthält zahlreiche Nahrungsmittel, die aus kürzlich begangenen Einbrüchen herrühren.
Gemeindevorsteher kaltblütig erschossen
Der Gemeindevorsteher macht dem Polen daraufhin Vorhaltungen. Da geschieht, womit niemand gerechnet hatte. Chmiel greift in seine Jackentasche, zieht blitzschnell einen Revolver hervor und springt auf den verdutzten Gemeindevorsteher zu. Bevor der Gendarm eingreifen kann, hält der Verbrecher Höfener die Waffe auf die Brust und drückt ab. Der 49-Jährige bricht mitten ins Herz getroffen zusammen. Die allgemeine Verwirrung nutzend, flüchtet der Pole durch das Küchenfenster in den nahe gelegenen Wald. Der rasch hinzugezogene Arzt kann nur noch den Tod Höfeners feststellen. Trotz der sofort eingeleiteten Suche aber, an der sich zahlreiche Dorfbewohner beteiligen, bleibt der Täter vorerst verschwunden. Die Gemeinde handelt rasch und fordert am nächsten Tag Militär aus Celle an. 15 Soldaten durchkämmen daraufhin erfolglos die Wälder um Steinförde.
Chmiel verbrachte die nächsten Tage im Wald, meist in Gesellschaft Dmytruks, der ebenfalls das Weite gesucht hatte. Gelegentlich kehrten beide Männer unbemerkt in ihre Wohnungen zurück, die aus unerklärlichen Gründen nicht überwacht wurden. Seine baldige Verhaftung fürchtend, verfiel Chmiel schließlich auf den Gedanken, sich nach Österreich abzusetzen. Es fehlte ihm aber dafür eine Landkarte. Eine Buchhandlung war weder in Steinförde noch im nahe gelegenen Wietze vorhanden. Daher blieb ihm nichts anderes übrig, als sich nach Celle zu begeben. Dieses Wagnis sollte Chmiel zum Verhängnis werden!
Am Sonntag, dem 17. März, am späten Vormittag, betrat er die in der Westcellertorstraße gelegene Capaun-Karlowa‘sche Buchhandlung und erwarb die dringend benötigte Landkarte. Als er den Laden verließ, erkannte ihn ein zufällig vorbeigehender Oberprimaner aus Wietze, bei dessen Vater Chmiel einst gearbeitet hatte. Er hatte von der Bluttat in Steinförde gehört und wusste, dass der Pole von der Polizei gesucht wurde.
Neun Tage später der zweite Mord
Der Schüler begab sich sofort zur Polizeiwache in der Bergstraße und teilte seine Beobachtung mit. Der 45-jährige Polizeisergeant Johann Wachowiak machte sich zusammen mit dem Polizeiwächter Penzhorn auf der Stelle an die Verfolgung des Mörders.
Sie brauchten nicht lange zu suchen. In der von der Bergstraße zum Brandplatz führenden Querstraße erblickten sie den Polen und folgten ihm zunächst unbemerkt. Doch zu ihrem Unglück lief ihnen eine Schar Kinder hinterher, die sich ein spannendes Räuber-und-Gendarm-Spiel erhofften. In der Hehlentorstraße schließlich näherte sich Wachowiak von hinten Chmiel. Dieser jedoch war durch den Kinderlärm aufmerksam geworden und hatte seinen uniformierten Verfolger längst bemerkt. Als Wachowiak den Polen an der Ecke zur Wallstraße (dem heutigen Nordwall) von hinten ergreifen und seine Hände zu fassen suchte, reagierte Chmiel blitzschnell. In Sekundenschnelle zog er seinen Browning aus der Tasche und gab über die Schulter nach hinten weg drei Schüsse auf den Schutzmann ab. Der erste verfehlte ihn, der zweite traf ihn in den Arm, der dritte aber oberhalb des Herzens und verletzte die Hauptschlagader. Wachowiak brach zusammen. Passanten trugen ihn in ein nahe gelegenes Haus. Dort verschied er innerhalb weniger Minuten.
Eine aufregende Verfolgungsjagd
Im Nu hatte sich eine kleine Menschenmenge versammelt. Chmiel lief, die Waffe in der Hand, über die Allerbrücke, gab dabei mehrere Warnschüsse ab und bog in die Klein Hehlener Straße (den heutigen Bremer Weg) ein. Der zufällig die Allerbrücke überquerende Gefreite Geschke nahm ungeachtet der Gefahr die Verfolgung auf und rief ihm entgegenkommenden Passanten zu, den Flüchtenden aufzuhalten. Der Landsturmmann Klußmann und der Mittelschullehrer Hiete fassten sich ein Herz und setzten sich ebenfalls an die Fersen des nunmehr zweifachen Mörders. Mehrmals blieb Chmiel stehen, drehte sich um und gab Schüsse auf seine Verfolger ab. Glücklicherweise verfehlten sie ihre Ziele. In Höhe des Crome-Schwiening‘schen Instituts schließlich holte Klußmann ihn ein und versuchte ihn festzuhalten. Wieder feuerte Chmiel über die Schulter weg nach hinten, verfehlte aber den Landsturmmann wie durch ein Wunder. Inzwischen waren Hiete und Geschke hinzugekommen. Der Lehrer riss Chmiel den Revolver aus der Hand, während der andere mit seinem Seitengewehr auf ihn einschlug und ihn schließlich zu Fall brachte. Sofort führten sie ihn zur Polizeiwache, begleitet von einer aufgebrachten Menge, die Anstalten machte, den Ergriffenen zu lynchen. Auf der Wache fand man noch 37 Patronen in seiner Tasche.
Die neue Bluttat versetzte die Celler Bevölkerung in helle Aufregung. Um ihn vor dem durchaus berechtigten Volkszorn zu schützen, verlegte man Chmiel eiligst in das Gerichtsgefängnis am Weißen Wall. Dort versammelte sich eine große Menschenmenge, und wieder wurden Rufe nach seinem Tod laut. Dass das zweite Opfer ein Schutzmann war, wog nämlich besonders schwer. Immerhin hinterließ der Erschossene eine Witwe und zwei Kinder. Groß war die Anteilnahme der Celler, als der Ermordete, der bereits seit dem Jahre 1900 seinen Dienst versehen hatte, am 21. März beigesetzt wurde. Tagelang bildete das Geschehen, „die grausigste Tat, die sich seit Menschengedenken in unserer Stadt ereignete”, wie die „Cellesche Zeitung” schrieb, Stadtgespräch, denn Gewaltverbrechen waren in dem beschaulichen Celle eine äußerste Seltenheit.
Chmiel wurde nach seiner Vernehmung durch die Celler Polizei den Behörden in Lüneburg überstellt und dort in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg erhob Anklage wegen Mordes in zwei Fällen.
Der Prozess vor dem Schwurgericht Lüneburg
Trotz der Kriegswirren besaß das Deutsche Reich noch immer eine funktionsfähige Strafjustiz. Da Celle sein Schwurgericht im Zuge der Justizreformen der Jahre 1877 bis 1879 an das größere Lüneburg hatte abgeben müssen, kamen alle Gewaltverbrechen in der alten Salzstadt zur Aburteilung.
Der Prozess vor dem Schwurgericht des Lüneburger Landgerichts fand am 15. Mai 1918 statt. 24 Zeugen und zwei Sachverständige waren geladen. Von vornherein war den Beobachtern klar, dass der Angeklagte keine Milde zu erwarten hatte. Zum einen war er Pole, zum andern hatte er sich eines Verbrechens schuldig gemacht, das nicht nur in der Kaiserzeit zu den abscheulichsten gehörte: des Mordes an einem sich im Dienst befindlichen Polizisten.
Der Angeklagte Johann Chmiel, von Prozessbeobachtern als ein „mittelgroßer ziemlich schmächtiger bartloser Mann” bezeichnet, wurde am 8. Mai 1870 geboren und war als gelernter Schlosser nach Deutschland gekommen, wo er in Wietze Beschäftigung fand. Nun war er des Mordes in zwei Fällen und des versuchten Mordes angeklagt. Und ausgerechnet die Schwester seines Komplizen Dmytruk belastete ihn schwer. Sie hatte die beiden Männer immer wieder in ihrem Waldversteck aufgesucht und ihnen Lebensmittel gebracht. Dabei soll Chmiel geäußert haben, er habe auch Wachtmeister Müller erschießen wollen. Und: „Ehe sie mich fassen, muss noch mancher in Steinförde daran glauben.” Dazu ist es glücklicherweise nicht gekommen, „daran glauben” musste jedoch ein Celler Polizist.
Staatsanwalt plädiert auf Mord
Die Beweisaufnahme wurde zügig zum Abschluss gebracht. Der Vorsitzende Richter legte den Geschworenen zehn Fragen vor, die sich unter anderem auf Mord in zwei Fällen und einen Mordversuch beziehungsweise auf Totschlag in zwei Fällen und einen versuchten Totschlag sowie auf mildernde Umstände bezogen. Nach längeren Ausführungen beantragte der Staatsanwalt, die auf Mord lautende Schuldfrage zu bejahen. Der Verteidiger dagegen plädierte lediglich auf Totschlag, da beide Taten im Affekt begangen worden seien. Die Geschworenen zogen sich nach der Rechtsbelehrung zur Beratung zurück, kehrten aber schon nach kurzer Zeit in den Verhandlungssaal zurück. Ihr Obmann bejahte die auf Mord und Mordversuch lautenden Schuldfragen und verneinte mildernde Umstände. Das Schicksal Chmiels war damit besiegelt.
Gegen sieben Uhr abends verkündete der Vorsitzende das Urteil: zweimal die Todesstrafe, zehn Jahre Zuchthaus und Ehrverlust auf Lebenszeit. Der Verurteilte zeigte keine Regung und ließ sich ruhig und gelassen in seine Zelle zurückführen.
Das Reichsgericht in Leipzig wies, wie allgemein erwartet wurde, die Revision Chmiels zurück. Sein Gnadengesuch lehnte das Preußische Staatsministerium ab. Damit war das doppelte Todesurteil vollstreckbar geworden.
Die Hinrichtung in Lüneburg
Am Morgen des 30. Oktober 1918, mit dem Glockenschlag sieben Uhr, wurde der Verurteilte, die Hände auf dem Rücken gefesselt, in den Hof des Lüneburger Gerichtsgefängnisses geführt. Wiederholt hatte er Reue über seine Verbrechen gezeigt und ging nun festen Schrittes, von einem katholischen Geistlichen und zwei Wachtmeistern begleitet, zu dem mit weißem Leinen bedeckten Tisch, auf dem sich ein Kruzifix (Chmiel war Katholik) und zwei brennende Kerzen befanden. Hinter diesem hatten der Oberstaatsanwalt und weitere Justizpersonen sowie der Scharfrichter Carl Gröpler aus Magdeburg in schwarzem Frack und schwarzem Zylinder Aufstellung genommen. Einige Schritte entfernt stand die aus dem Jahre 1859 stammende Fallschwertmaschine. Sie war, wie es in der Provinz Hannover üblich war, mit einem schwarzen Vorhang verhüllt. Im Beisein zahlreicher Justizpersonen und der vorgeschriebenen zwölf Zeugen stellte der Oberstaatsanwalt zunächst die Identität des Verurteilten fest. Dann verlas er nochmals das Urteil des Schwurgerichts und den Erlass des Preußischen Staatsministeriums, der die Vollstreckung anordnete. Hierauf hielt er diesen Erlass zunächst Chmiel, dann auch dem Scharfrichter vor. Mit den an Letzteren gerichteten Worten „Nunmehr übergebe ich Ihnen den Schlosser Johann Chmiel. Walten Sie Ihres Amtes” war die Zeremonie beendet.
Rasch traten die Scharfrichtergehilfen hinzu und führten den Verurteilten schnellen Schrittes an die Enthauptungsmaschine. Sie zerrissen den Wollfaden, der sein Hemd hinten zusammenhielt, so dass der Nacken entblößt wurde, und fesselten ihn mit Riemen an das aufrecht stehende Anschnallbrett. Blitzschnell wurde dieses umgelegt und der Kopf Chmiels unter das Fallschwert geschoben. Gröpler, der indessen an der Seite der Maschine Aufstellung genommen hatte, betätigte den Auslöser, das Beil sauste herab und trennte den Kopf vom Körper. Die beiden Morde in Steinförde und Celle hatten ihre Sühne gefunden. Sekunden später meldete Gröpler: „Herr Oberstaatsanwalt! Das Urteil ist vollstreckt.” Der ganze Akt hatte etwa vier Minuten gedauert. Und während der Oberstaatsanwalt die Verhandlung schloss und das Glockengeläut verstummte, schnallten die Gehilfen den Rumpf des Gerichteten ab und legten diesen zusammen mit dem aus dem Fangsack herausgenommenen Kopf in einen Sarg.
Die Bahn „verliert” Fallbeil
Ein unfreiwillig komisches Nachspiel hatte die Hinrichtung: Es war üblich, dass die im Gerichtsgefängnis in Hannover aufbewahrte Fallschwertmaschine, war sie erst einmal von einer auswärtigen Staatsanwaltschaft angefordert, in sieben einzelnen Frachtteilen mit der Bahn zu ihrem Bestimmungsort gebracht wurde. Diese Teile wurden mit I bis VII bezeichnet. Im Frachtbrief jedoch wurden die einzelnen Stücke lediglich als Kisten, Holzteile und Eisenteile angegeben. Als nun die Tod bringende Fracht am 28. Oktober, zwei Tage vor der Exekution, auf dem Lüneburger Bahnhof eintraf, fand sich dort ein Obersekretär der Staatsanwaltschaft ein, um sich von der Vollständigkeit der Gegenstände zu überzeugen. Zu seiner Verwunderung wurden ihm zunächst nur drei Teile ausgehändigt, drei weitere erst nach längerem Suchen. Teil V aber, auf dem Frachtbrief mit „Eisenteile” bezeichnet, fehlte und war nicht aufzufinden! Ohne das Fallbeil aber, denn um dieses handelte es sich offensichtlich bei dem fehlenden Stück, konnte die Hinrichtung nicht erfolgen! Eiligst telegraphierte die Bahnverwaltung nach umliegenden Stationen, um dem für das Kopfabtrennen unerlässlichen Teil auf die Spur zu kommen. Und siehe da: Es fand sich schließlich auf der Eisenbahnstation von Büchen bei Lauenburg wieder. Man hatte wohl schlichtweg übersehen, dass Teil V zu den übrigen Teilen gehörte, und es weiterreisen lassen! Der Lüneburger Staatsanwaltschaft fiel ein Stein vom Herzen. Unverzüglich wurde das „gute Stück” an den richtigen Bestimmungsort geschickt und der planmäßigen Vollstreckung stand nichts mehr im Wege.
Die Irrfahrt des Beiles veranlasste den Ersten Staatsanwalt in Lüneburg, den Oberstaatsanwalt in Celle darauf hinzuweisen: „Euer Hochwohlgeboren darf ich vielleicht anheimgeben, anzuordnen, daß in Zukunft in einem neben dem Frachtbriefe an die Empfangsstelle zu richtenden besonderen Schreiben genau angegeben wird, was die einzelnen Frachtstücke enthalten, damit man sehen kann, ob es sich um wesentlichen oder minder wesentlichen Inhalt handelt. Vielleicht wäre es auch richtig, wenn rechtzeitige Ankunft der einzelnen Kolli hoch versichert würde. Für wünschenswert möchte ich es auch halten, wenn der Maschinenmeister zugleich mit dem Frachtgut reiste, damit er gleich auf dem Bahnhofe feststellen kann, ob Alles da ist.”
Quellen:
„Cellesche Zeitung”, Jahrgang 1918,
„Lüneburgsche Anzeigen”, Jahrgang 1918,
Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv, Hann. 173a, Nr. 441, Generalakten betreffend die Todesstrafe.









